Umweltministerkonferenz macht Druck für schnellere Wolfsentnahmen
Die Umweltminister der Länder sehen Anpassungsbedarf für den Schutzstatus des Wolfs. Sie fordern, dass Möglichkeiten der FFH-Richtlinie zur Entnahme voll ausgeschöpft werden.
Es ist inzwischen ein Gemeinplatz, dass die ungebremste Ausweitung des Wolfs irgendwann zu einer existenzbedrohenden Gefahr für die flächendeckende Weidehaltung in Deutschland führen wird. Echte Maßnahmen zur Begrenzung der Population oder zur unbürokratischen Entnahme von Problemwölfen lassen bislang aber jenseits aller Lippenbekenntnisse auf sich warten. Ob die jüngsten Beschlüsse der Umweltministerkonferenz (UMK) das Zeug zu einem wirklichen Kurswechsel haben, muss sich noch zeigen.
Spielraum der FFH-Richtlinie ausschöpfen
Die Umweltressortchefs sprachen sich am vergangenen Freitag dafür aus, den in der Umsetzung der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH) bestehenden Spielraum vollständig auszuschöpfen und den bislang ungenutzten Art. 16 Absatz 1 Buchstabe e der Richtlinie bezogen auf die Art Wolf in das BNatSchG zu überführen.
Die Habitatrichtlinie gibt in Absatz 1, Buchstabe e vor, dass Mitgliedsstaaten „unter strenger Kontrolle, selektiv und in beschränktem Ausmaß“ die Entnahme oder Haltung einer begrenzten und von den zuständigen einzelstaatlichen Behörden spezifizierten Anzahl von Exemplaren bestimmter Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV erlauben dürfen. Voraussetzung dafür ist, dass es keine anderweitige zufriedenstellende Lösung gibt. Zudem muss die Populationen der betroffenen Art in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet trotz der Ausnahmeregelung ohne Beeinträchtigung in einem günstigen Erhaltungszustand verweilen.
Praxisleitfaden muss überarbeitet werden
In einer Protokollerklärung haben zudem die Länder Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und Berlin den Bund aufgerufen, sich für eine Herabstufung des Schutzstatus von Wölfen in der Berner Konvention und der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie einzusetzen. Darüber hinaus wurde von der UMK eine Überarbeitung des Praxisleitfadens zur zügigen und rechtssicheren Entnahme von Problemwölfen verlangt. Die soll schon im August vorliegen.
Die Überarbeitung ist notwendig geworden, nachdem das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht am 12. April 2024 festgestellt hatte, dass es für eine Ausnahmegenehmigung nach § 45 Absatz 7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nicht darauf ankomme, dass bereits ein ernster Schaden eingetreten sei, sondern ob ein solcher Schaden drohe. Hierfür sei eine verlässliche Schadensprognose erforderlich. Hierzu stellte das Gericht fest, dass die praktizierte Klassifizierung von bestimmten Regionen als Gebiete mit erhöhtem Rissvorkommen dafür allein nicht ausreiche. Für eine verlässliche Schadensprognose sei nach Auffassung des Gerichts immer eine einzelfallbezogene Würdigung der konkreten Umstände erforderlich.
BUND protestiert
Auch, wenn durch die angemahnten Änderungen vorerst keine wesentlichen Mehrabschüsse oder gar eine Bestandsregulierung zu erwarten sind, haben Naturschutzorganisationen wie BUND die Beschlüsse kritisiert. Für den BUND sind die Änderung des Schutzstatus von Wölfen und Schnellabschüss keine Lösung zum Schutz von Weidetieren, sondern „reine Symbolpolitik“. Stattdessen müssten Herdenschutzmaßnahmen stärker gefördert und umgesetzt werden.
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Es ist inzwischen ein Gemeinplatz, dass die ungebremste Ausweitung des Wolfs irgendwann zu einer existenzbedrohenden Gefahr für die flächendeckende Weidehaltung in Deutschland führen wird. Echte Maßnahmen zur Begrenzung der Population oder zur unbürokratischen Entnahme von Problemwölfen lassen bislang aber jenseits aller Lippenbekenntnisse auf sich warten. Ob die jüngsten Beschlüsse der Umweltministerkonferenz (UMK) das Zeug zu einem wirklichen Kurswechsel haben, muss sich noch zeigen.
Spielraum der FFH-Richtlinie ausschöpfen
Die Umweltressortchefs sprachen sich am vergangenen Freitag dafür aus, den in der Umsetzung der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH) bestehenden Spielraum vollständig auszuschöpfen und den bislang ungenutzten Art. 16 Absatz 1 Buchstabe e der Richtlinie bezogen auf die Art Wolf in das BNatSchG zu überführen.
Die Habitatrichtlinie gibt in Absatz 1, Buchstabe e vor, dass Mitgliedsstaaten „unter strenger Kontrolle, selektiv und in beschränktem Ausmaß“ die Entnahme oder Haltung einer begrenzten und von den zuständigen einzelstaatlichen Behörden spezifizierten Anzahl von Exemplaren bestimmter Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV erlauben dürfen. Voraussetzung dafür ist, dass es keine anderweitige zufriedenstellende Lösung gibt. Zudem muss die Populationen der betroffenen Art in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet trotz der Ausnahmeregelung ohne Beeinträchtigung in einem günstigen Erhaltungszustand verweilen.
Praxisleitfaden muss überarbeitet werden
In einer Protokollerklärung haben zudem die Länder Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und Berlin den Bund aufgerufen, sich für eine Herabstufung des Schutzstatus von Wölfen in der Berner Konvention und der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie einzusetzen. Darüber hinaus wurde von der UMK eine Überarbeitung des Praxisleitfadens zur zügigen und rechtssicheren Entnahme von Problemwölfen verlangt. Die soll schon im August vorliegen.
Die Überarbeitung ist notwendig geworden, nachdem das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht am 12. April 2024 festgestellt hatte, dass es für eine Ausnahmegenehmigung nach § 45 Absatz 7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nicht darauf ankomme, dass bereits ein ernster Schaden eingetreten sei, sondern ob ein solcher Schaden drohe. Hierfür sei eine verlässliche Schadensprognose erforderlich. Hierzu stellte das Gericht fest, dass die praktizierte Klassifizierung von bestimmten Regionen als Gebiete mit erhöhtem Rissvorkommen dafür allein nicht ausreiche. Für eine verlässliche Schadensprognose sei nach Auffassung des Gerichts immer eine einzelfallbezogene Würdigung der konkreten Umstände erforderlich.
BUND protestiert
Auch, wenn durch die angemahnten Änderungen vorerst keine wesentlichen Mehrabschüsse oder gar eine Bestandsregulierung zu erwarten sind, haben Naturschutzorganisationen wie BUND die Beschlüsse kritisiert. Für den BUND sind die Änderung des Schutzstatus von Wölfen und Schnellabschüss keine Lösung zum Schutz von Weidetieren, sondern „reine Symbolpolitik“. Stattdessen müssten Herdenschutzmaßnahmen stärker gefördert und umgesetzt werden.