Bei der Ausschreibung für Biomethan-Spitzenlastkraftwerke am 1. September 2023 wurden bei einem ausgeschriebenen Volumen keine Gebote eingereicht. Dabei hatte die Bundesnetzagentur das ausgeschriebene Volumen schon von 300 auf 8 Megawatt (MW) reduziert.
„Leider hat uns das Ergebnis der Biomethan-Ausschreibung vom 1. September 2023 nur wenig überrascht“, kommentierte Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, das Ergebnis.
Mit dem Osterpaket 2022 hatte die Bundesregierung die EEG-Vergütung für Biomasse weg von flexiblen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf Basis von Biogas, Holz und Biomethan hin zu reinen Biomethan-Spitzenlastkraftwerken ohne Wärmeauskopplung neu ausgerichtet. Seitdem ging kein einziges Gebot innerhalb der Biomethan-Ausschreibung ein. „Wie wir bereits mehrfach betont haben, ist das Biomethansegment in seiner aktuellen Ausgestaltung für potenzielle Bieter schlicht unattraktiv“, resümiert Rostek.
Warum die Ausschreibung unattraktiv ist
Für die geringe Attraktivität gibt es nach Ansicht des Hauptstadtbüros mehrere Gründe:
- Die geringen Volllaststunden reichen nicht ansatzweise aus, um das wertvolle Biomethan nicht nur in Strom, sondern eben auch in dringend benötigte Wärme umzuwandeln. Dabei sollte die Bundesregierung im Hinblick auf die längst überfällige Wärmewende auch auf die kommunale Wärmeversorgung setzen.
Stadtwerke oder Betreiber lokaler Wärmenetze, die Biomethan einsetzen wollen, benötigen ein ausreichende Anzahl an Volllaststunden pro Jahr, um selbst bei großen Wärmespeichern gesichert Wärme für die Bevölkerung bereitstellen zu können. - Es reicht nicht, Biomethan-Anlagen aus dem regulären Biomasse Segment zu verbannen und das Ausschreibungsvolumen stark einzukürzen. Die dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung, wie sie derzeit im Anlagenbestand gelebt wird, ist und bleibt laut Rostek der Königsweg hin zur Klimaneutralität. Flexible Speicherkraftwerke, die neben der bedarfsgerecht Stromproduktion auch bedarfsgerecht Wärme bereitstellen können, sollten im eigentlichen Fokus der Politik liegen.
Klimapolitisch kontraproduktiv
„Die Ausschreibungen zeigen: Die übermäßige Ausrichtung der Biomasse-Vergütung auf Spitzenlastkraftwerke ohne Wärmeauskopplung ist nicht nur energiewirtschaftlich unnötig und klimapolitisch kontraproduktiv, sondern wird vom Markt einfach nicht angenommen – die Systematik der EEG-Vergütung für Biomasse verfehlt damit schlicht ihr Ziel und sollte wieder auf flexible KWK-Anlagen ausgerichtet werden, sowohl im Biomethan- wie auch im regulären Biomasse-Segment.“
Kritik auch vom Biogasrat
„Das Ergebnis der aktuellen zweiten EEG-Biomethanausschreibung in diesem Jahr offenbart einmal mehr die ganze politische Ignoranz der aktuellen Bundesregierung bei der Schaffung von förderlichen Rahmenbedingungen für die Bioenergieerzeugung und deren Nutzung in Deutschland, insbesondere mit Blick auf die Erzeugung und Nutzung von klimafreundlichem Biomethan im Strom- und Wärmesektor“, kritisiert auch Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrates.
Stattdessen fördere die aktuelle Bundesregierung den Import von klimaschädlichem fossilem LNG, fördert damit Energieabhängigkeiten, zerstöre heimische Wertschöpfung in der erneuerbaren Energieerzeugungsbranche und schade dem Klimaschutz.
Die Untätigkeit des zuständigen Ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gehe damit 1:1 zu Lasten einer sicheren, unabhängigen und bezahlbaren heimischen erneuerbaren Energieversorgung mit Biomethan und damit zu Lasten der Energieverbraucher in Deutschland, denen eine verlässliche erneuerbare, bezahlbare und vor allem regional erzeugte Energieversorgungsoption genommen werde.
„Wir appellieren daher an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, ohne weitere Verzögerungen aktiv zu werden und auf eine grundlegende Änderung der EEG-Ausschreibungsbedingungen für die Stromerzeugung aus Biomethan hinzuwirken.“
Im Fokus sollten dabei flexible Biomethan-BHKW stehen, die effizient erneuerbaren Strom und Wärme erzeugen und so einen energiewirtschaftlich sinnvollen Beitrag zur Energieversorgung in Deutschland leisten und gleichzeitig das Klima schützen. Wesentliche Punkte sind laut Biogasrat:
- Die Anhebung der Volllaststunden für den Betrieb der Biomethan-BHKW von derzeit 10 auf 50 %,
- die Abschaffung der wettbewerbsschädlichen Südquote,
- die Möglichkeit, dass Biomethan-BHKW wieder an den regulären EEG-Ausschreibungen für Biomasse teilnehmen dürfen, da sie durch Nutzung der vorhandenen Gasnetzinfrastruktur deutschlandweit bedarfsgerecht und verbraucherorientiert grünen Strom und Wärme bereitstellen.