Die Bioenergie leistet nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion bereits heute „einen etablierten, systemdienlichen und unverzichtbaren Beitrag zur Erreichung der Energie- und Klimaziele sowie zur Versorgungssicherheit in Deutschland.
„Bioenergie kann dort eingesetzt werden, wo andere erneuerbare Energien an ihre Grenzen kommen. Die Bioenergie ist als einzige erneuerbare Energie in der Lage, gesicherte und regelbare Leistung für Strom und Wärme bereitzustellen. Damit sind flexible Biogasanlagen eine elementare und unverzichtbare Flexibilitätsoption im Strommarkt der Zukunft“, stellt die Fraktion in dem Antrag „Bioenergie eine klare Zukunftsperspektive geben und bestehende Hemmnisse beseitigen“ fest.
Kritik an der Bundesregierung
Mit dem Antrag will die Unionsfraktion die Bioenergie stärker fördern. „Deutschland ist heute in Europa führend in der Produktion und Anwendung von Biogas und Biomethan. Die Bundesregierung hingegen behandelt die Bioenergie stiefmütterlich, bremst diese künstlich aus und setzt die falschen Rahmenbedingungen“, heißt es in dem Antrag weiter.
Als Beispiele für die Fehlanreize nennt die Fraktion die Unsicherheiten, die sich mit der Erlösabschöpfung ergeben hat oder die zwischenzeitlich diskutierte Deckelung des Einsatzes von Biomasse in Wärmenetzen oder überzogene Anforderungen für Holz- und Pelletheizungen.
Die Potenziale und Stärken der Bioenergie wie Flexibilität, Verlässlichkeit, Souveränität, Speicherbarkeit sowie Grund- und Spitzenlastfähigkeit gelte es künftig stärker zu nutzen. Die Abscheidung von CO2-Emissionen aus der Biomassenutzung könne einen wichtigen Beitrag für negative Emissionen leisten. Es sei daher zentral, den heute bestehenden Anlagenpark zu erhalten und diesen noch stärker zu flexibilisieren.
Zudem gelte es, offene Biomassepotenziale zu erschließen. Dazu seien insbesondere eine klare Perspektive für die Anlagenbetreiber, wirksame und ausreichende Anreize für die Flexibilisierung sowie der Ausbau der Biomethanproduktion mit Einspeisung in die bereits bestehende Gasinfrastruktur für den Einsatz in allen Sektoren erforderlich, heißt es in dem Antrag. Die Fraktion hat dazu 23 Forderungen aufgestellt, die zur besseren Förderung von flexiblen Biogasanlagen sowie von der Biomethanproduktion nötig seien.
Öffentliche Anhörung geplant
Der Antrag wurde nach der erfolgten ersten Lesung am Donnerstag (18. Januar) in die Bundestagsausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Klimaschutz und Energie, aber auch der Landwirtschaftsausschuss wird diesen entsprechend begleiten.
Im Rahmen der Ausschussberatungen plant die Union eine öffentliche Anhörung zu dem Antrag durchzuführen.
Antrag trifft Nagel auf den Kopf
„Die Unionsfraktion kritisiert zurecht die Bundesregierung bezüglich ihres zögerlichen und teils einschränkenden Umgangs mit der Bioenergie und setzt mit ihren Vorschlägen die richtigen Schwerpunkte“, erklärt Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, der politischen Vertretung mehrerer Bioenergieverbände.
In dem Antrag unterstreicht die Union, dass insbesondere die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 eingeführte Verengung der Ausschreibungen auf Biomethan-Spitzenlastkraftwerke zurückgenommen und der Schwerpunkt wieder auf flexible Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen gelegt werden sollte – sowohl im Biomethan- wie auch im regulären Biomasse-Segment. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass vorgeschlagen wird, die Vergütungssätze anzupassen und den Einsatz alternativer Substrate zu fördern“, sagt sie.
Auch Biokraftstoffe im Blick
Zusätzlich zu Forderungen für eine bessere Nutzung von Bioenergie zur Stromerzeugung unterstreicht der Antrag auch die Notwendigkeit, die Rahmenbedingungen für Biokraftstoffe zu verbessern sowie bei der Umsetzung der verschärften Nachhaltigkeitsanforderungen aus der novellierten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) auf eine praxisgerechte und verhältnismäßige Ausgestaltung zu achten.
Rostek: „Wir unterstützen diese Forderungen nachdrücklich, denn nur mit stabilen und verlässlichen Rahmenbedingungen kann die essentielle Rolle der Biokraftstoffe für den Klimaschutz im Verkehr gesichert werden.“
Was jetzt getan werden sollte
Diese und weitere Forderungen treffen im Kern die großen und akuten Probleme der Bioenergiebranche und sind laut Hauptstadtbüro daher in Gänze zu unterstützen. Ziel müsse nun sein, einen entsprechend um die Punkte angepassten Entwurf der Nationalen Biomassestrategie (Nabis) zeitnah vorzulegen und das Ordnungsrecht sowie das EEG entsprechend anzupassen. Ansonsten drohten dutzende Terrawattstunden gesicherte Leistung in Form von Strom und Wärme unwiderruflich vom Netz zu gehen und neue Investitionen unterbleiben. „Vor allem in Hinblick auf die Kraftwerkstrategie der Bundesregierung kann dies nicht Ziel der Bundesregierung sein. Denn es ist deutlich günstiger, bereits bestehende erneuerbare Energien Anlagen weiter zu betreiben, als auf den Neubau großer und vor allem teurer Erdgaskraftwerke auf der grünen Wiese zu setzen.“
Eine ausführliche Liste der Änderungsvorschläge zum EEG 23 sind seit Oktober letzten Jahres auch auf der Webseite des Hauptstadtbüro Bioenergie zu finden.