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topplus Artikel 148 der GMO

Unions-Agrarminister warnen Özdemir vor Neuordnung der Milchlieferbeziehungen

Der Streit um die Neuordnung der Milchlieferbeziehungen geht in die nächste Runde: Auch die Agrarminister der schwarz geführten Länder stemmen sich gegen die Umsetzung des Art. 148.

Lesezeit: 3 Minuten

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir will mit der nationalen Umsetzung des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) die Milchlieferbeziehungen reformieren und die Erzeuger in der Kette stärken. Mit der Realisierung dieser Idee tut er sich allerdings schwer, denn er hat dabei nicht nur die Molkereien und einige Branchenorganisationen gegen sich. Auch die FDP hat ihm zuletzt Steine in den Weg gelegt. Und nun stehen auch noch die Länderagrarminister von CDU und CSU dagegen auf.

Erheblicher regulatorischer Eingriff

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In einem gemeinsamen Schreiben appellieren die Ressortchefs aus Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg an Özdemir, dass der Bund von diesem Vorhaben Abstand nimmt.

„Die nationale Umsetzung des Artikel 148 der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) würde einen erheblichen regulatorischen Eingriff in die Vertragsfreiheit bedeuten. Zudem würde es die Stellung der Milcherzeuger in der Wertschöpfungskette nicht stärken. Neue, zusätzliche Regelungen stehen dem angestrebten Ziel einer bürokratischen Entlastung der Landwirtschaft entgegen“, erklärte der baden-württembergische Agrarminister Peter Hauk gestern als Sprecher der unionsgeführten Agrarressorts der Länder.

Die Anwendung des Artikel 148 GMO würde ihm zufolge insbesondere auch für genossenschaftlich organisierte Molkereien ein eklatanter Eingriff in deren Satzungs- und Vertragsfreiheit bedeuten. Auch dürfte die verpflichtende Vorgabe, für 80 % der Milchmenge einen verbindlichen Preis vor Anlieferung anzubieten, wie es im Verordnungsentwurf vorgesehen sein soll, nicht den vielfältigen Verwertungs- und Vermarktungsstrukturen der Molkereien gerecht werden.

Milch- und Molkereibranche mehrheitlich dagegen

„Die Milch- und Molkereibranche selbst steht nach unseren Wahrnehmungen der Einführung des Artikel 148 GMO kontrovers und mehrheitlich ablehnend gegenüber. Eine Umsetzung entgegen der erkennbaren Mehrheitsposition der Branche sollte aus unserer Sicht nicht weiterverfolgt werden“, betont Hauk. Er befürchtet dadurch auch einen massiven bürokratischen Mehraufwand für Milcherzeuger und Molkereien. Der dürfte laut dem Agrarminister auch den zuständigen Behörden blühen.

Ohnehin fehlt es nach Auffassung von Hauk und seinen Amtskollegen der schwarz-geführten Länderministerien an den notwendigen Voraussetzungen zum Erlass der Rechtsverordnung. Der Grund: Die Einführung der Anwendung des Art. 148 GMO ist vom Bund über die Verordnungsermächtigung des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes (AgrarOLkG) geplant. Danach wäre eine Rechtsverordnung nur dann zu erlassen, soweit dies zur Verhinderung oder Beseitigung von Nachteilen für die Entwicklung des jeweils betroffenen Agrarerzeugnissektors sachgerecht ist. „Dies trifft für den Milchsektor nicht zu“, stellt Hauk klar.

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