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topplus BDM, Freie Bauern und AbL

So profitieren Milchbauern vom Artikel 148 GMO

Eine Verbändegemeinschaft um BDM, LsV Deutschland, MEG Milch Board, Freie Bauern und AbL hat in einem Eckpunktepapier konkrete Forderungen zur Umsetzung des Artikel 148 GMO veröffentlicht.

Lesezeit: 2 Minuten

Eine Kooperation der Verbände Bund Deutscher Milchviehhalter (BDM), Land schafft Verbindung (LsV) Deutschland, MEG Milch Board, Freie Bauern und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) hat ein Eckpunktepapier mit Forderungen in Bezug auf die Umsetzung von Art. 148 GMO veröffentlicht.

Die Verbände begrüßen darin, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) marktpolitische Rahmenbedingungen setzen und Art. 148 GMO anwenden will. Damit soll eine Vertragspflicht mit Preis-Mengen-Bezug vor Lieferung eingeführt werden. Das sei ein erster Schritt für eine stärkere Marktstellung für Milcherzeugerinnen und Erzeuger. Die bisherige Liefersituation der Milcherzeuger bezeichnen BDM und Co. als absurdes System, das es in keinem anderen Wirtschaftsbereich gibt.

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Drei Forderungen an das BMEL

Damit die Milcherzeuger von der Umsetzung profitieren, stellen die Verbände drei "Minimalanforderungen" zur Umsetzung an das BMEL.

Die Verbände fordern, dass

  1. die Umsetzungsverordnung zum Art. 148 eine unumgängliche Vertragspflicht beinhalten muss. Eine Angebotspflicht ist keine Vertragspflicht.

  2. die Umsetzung des Art. 148 GMO für die gesamte Milchmenge, die zwischen den Vertragspartnern verhandelt wird, gelten muss. Ein im Vertrag nur teilweise vereinbarter Preis-Mengen-Bezug hebt die beabsichtigte Wirkung auf, die Bauern in der Wertschöpfungskette zu stärken. Das wäre vergleichbar mit: ein Autohersteller kauft 500.000 Dieselmotoren und zahlt für 70% den vereinbarten Preis. Für die restlichen 30 % schaut er mal, wie viel er noch ausgeben will oder kann.

  3. die Evaluierung bereits zügig innerhalb der ersten ein bis zwei Jahre durchgeführt wird. Es ist sofort feststellbar, ob eine Preiswirkung da ist. Noch länger zu warten, bedeutet Stillstand und bremst die Möglichkeit, notwendige weitergehende Regelungen zu erreichen.

Die Milcherzeuger lehnen eine Scheinverordnung zur Besserstellung der Milcherzeuger in der Wertschöpfungskette schon jetzt entschieden ab.

Wenn diese Punkte sich im Verordnungsentwurf nicht wiederfinden sollten, sei es offensichtlich, dass das BMEL den Grundgedanken des Art. 148 GMO nicht umsetzen will. "Die Milcherzeuger lehnen eine Scheinverordnung zur Besserstellung der Milcherzeuger in der Wertschöpfungskette schon jetzt entschieden ab", schreiben die Verbände gemeinsam im Eckpunktepapier.

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