Der Agrarausschuss der Länderkammer empfiehlt, die von der bayerischen Staatsregierung vorgebrachte Entschließung nicht zu fassen. Darin soll die Bundesregierung aufgefordert werden, auf ein generelles Verbot der Anbindehaltung von Milchkühen zu verzichten, wie es im Gesetzentwurf für eine Novelle des Bundestierschutzgesetzes vorgesehen ist. Die Mehrheit des Agrarausschusses des Bundesrates lehnte diesen Antrag jedoch ab.
Die bayerische Staatsregierung argumentierte, ein solches Verbot sei nicht angemessen, da es einerseits den Strukturwandel in der Milchviehhaltung massiv befeuern würde und den Betrieben zu wenig Zeit ließe, auf andere Haltungsformen umzusteigen. Andererseits hätte es aus Sicht des Freistaats eine Zunahme von Leerständen in den Dörfern zur Folge.
Notwendig sei eine „verträgliche Weiterentwicklung der Tierhaltung“, bei der die regional, historisch gewachsenen Gegebenheiten und familiären Strukturen Berücksichtigung finden, heißt es in der Entschließung. Durch finanzielle Anreize und Beratung könne der langfristig gedachte Umstieg von der Anbindehaltung in Kombinationshaltung oder Laufstallhaltung unterstützt werden.
Verwiesen wird in der Vorlage auf Auswertungen des Thünen-Instituts, nach denen im Jahr 2020 in Deutschland rund 17.300 Milchviehbetriebe die Anbindehaltung praktizierten; dies entspreche 35 % aller Milchviehbetriebe und 11% aller Milchkühe. Der Bundesrat wird in seiner Sitzung am 2. Februar über den Entschließungsantrag entscheiden.
Der Agrarausschuss der Länderkammer empfiehlt, die von der bayerischen Staatsregierung vorgebrachte Entschließung nicht zu fassen. Darin soll die Bundesregierung aufgefordert werden, auf ein generelles Verbot der Anbindehaltung von Milchkühen zu verzichten, wie es im Gesetzentwurf für eine Novelle des Bundestierschutzgesetzes vorgesehen ist. Die Mehrheit des Agrarausschusses des Bundesrates lehnte diesen Antrag jedoch ab.
Die bayerische Staatsregierung argumentierte, ein solches Verbot sei nicht angemessen, da es einerseits den Strukturwandel in der Milchviehhaltung massiv befeuern würde und den Betrieben zu wenig Zeit ließe, auf andere Haltungsformen umzusteigen. Andererseits hätte es aus Sicht des Freistaats eine Zunahme von Leerständen in den Dörfern zur Folge.
Notwendig sei eine „verträgliche Weiterentwicklung der Tierhaltung“, bei der die regional, historisch gewachsenen Gegebenheiten und familiären Strukturen Berücksichtigung finden, heißt es in der Entschließung. Durch finanzielle Anreize und Beratung könne der langfristig gedachte Umstieg von der Anbindehaltung in Kombinationshaltung oder Laufstallhaltung unterstützt werden.
Verwiesen wird in der Vorlage auf Auswertungen des Thünen-Instituts, nach denen im Jahr 2020 in Deutschland rund 17.300 Milchviehbetriebe die Anbindehaltung praktizierten; dies entspreche 35 % aller Milchviehbetriebe und 11% aller Milchkühe. Der Bundesrat wird in seiner Sitzung am 2. Februar über den Entschließungsantrag entscheiden.