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topplus Tierschutzgesetz

Verbot der Anbindehaltung: Verbände im Süden lehnen Gesetzentwurf ab

Die Verbände der süddeutschen Milchwirtschaft lehnen den Entwurf zur geplanten Änderung des Tierschutzgesetzes in der jetzigen Form entschieden ab und fordern Anpassungen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes von Anfang Februar hat die süddeutschen Verbände der Milcherzeuger- und Molkereiverbände auf den Plan gerufen. In einer gemeinsamen Stellungnahme lehnen sie das dort vorgesehene Anbindeverbot von Rindern und die Verschärfungen beim Veröden von Hornanlagen ab und fordern Änderungen im Gesetzestext.

Verbot brächte weitere Strukturbrüche

Angesichts des Strukturwandels in der Milchviehhaltung besonders bei den anbindehaltenden Betrieben und angesichts der Bestrebungen des Lebensmitteleinzelhandels, vermehrt auf Milch aus Anbindehaltung zu verzichten, halten die Verbände ein gesetzliches Verbot der Anbindehaltung für völlig überflüssig. Darüber hinaus wären von einem Verbot auch Mutterkuhhaltungen, die vor allem auch extensives Grünland pflegen sowie Rinderaufzucht- und -mastbetriebe betroffen. Ein Verbot der Anbindehaltung brächte daher nur weitere unnötige Strukturbrüche, mit allen negativen Folgen für die kleineren bäuerlichen Familienbetriebe, die Kulturlandschaft und den Ländlichen Raum insgesamt.

"5-jährige Übergangsfrist zu kurz"

Die Verbände in Süddeutschland weisen darauf hin, dass eine 5-jährige Übergangszeit den derzeit noch anbindehaltenden Betrieben viel zu wenig Zeit für die notwendigen betrieblichen Anpassungen lässt. Dies zeigten die Positionen des Freistaats Bayerns, der sich mit einer Bundesratsinitiative gegen ein generelles Verbot der Anbindehaltung von Milchkühen ausgesprochen hat sowie des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, wo eine Übergangszeit bezüglich der Anbindehaltung von mindestens 15 Jahren gefordert wird.

"Kombihaltung erlauben"

Zudem fordern sie auch die Kombihaltung als zukünftig weiterhin akzeptable Haltungsform aufzunehmen, weil diese als Haltungsform für ein erweitertes Tierwohl seit Jahren anerkannt sei. Ferner müsse eine Streichung der Anforderung "mit höchstens 50 Rindern" vorgenommen werden

Veröden von Hornanlagen: Etablierte Verfahren weiter ermöglichen

Darüber hinaus sind die bestehenden Regelungen zum Enthornen in der gültigen Fassung beizubehalten, um Landwirten beim Veröden der Hornanlagen weiterhin das etablierte schonende Verfahren mittels Schmerzmittelgabe und Sedierung sowie Durchführung zu einem optimalen Zeitpunkt zu ermöglichen.

Unterzeichner der Stellungnahme sind der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband, der Badische Landwirtschaftlicher Hauptverband, der Bayerische Bauernverband,  der Genossenschaftsverband Bayern, der Landesbauernverband in Baden-Württemberg, der Milchwirtschaftliche Verein Baden-Württemberg, der Verband der Bayerischen Privaten Milchwirtschaft und der Verband der Milcherzeuger Bayern.

 

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