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Fleischwirtschaft

Verfassungsgericht weist Eilanträge gegen Arbeitsschutzkontrollgesetz ab

Das neue Gesetz für bessere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie kann wie geplant zum neuen Jahr in Kraft treten. Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge dagegen abgewiesen.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies am Mittwoch mehrere Eilanträge ab. Eine ausführliche Begründung werde nachgereicht, hieß es weiter. (Az.: 1 BvQ 152/20 u.a.). Damit kann das Gesetz zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Kritiker halten das Gesetz unter anderem deshalb für verfassungswidrig, weil es sich nur auf eine Branche beziehe und der Anteil der Zeitarbeitnehmer sehr klein sei. Die aus Datenschutzgründen nicht namentlich genannten Beschwerdeführer vertraten gegenüber dem obersten deutschen Gericht die Ansicht, sie müssten durch das Gesetz nicht wieder gut zu machende Nachteile erleiden. Dem folgten die Richter nicht. Das Gesetz soll vor allem Ausbeutung und riskante Arbeitsbedingungen in deutschen Schlachthöfen verhindern.

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Bundestag und Bundesrat hatten als Reaktion auf massenhafte Corona-Fälle in deutschen Schlachthöfen kurz vor Weihnachten strengere Vorschriften für die Fleischindustrie beschlossen. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte damals gesagt, damit werde organisierte Verantwortungslosigkeit beendet, "die sich über Werkverträge und Leiharbeit in dieser Branche breitgemacht hat".

Unter anderem verbietet das Gesetz ab Januar 2021 Werkverträge und ab April 2021 Zeitarbeit beim Schlachten und Zerlegen und mit Ausnahmen auch in der Fleischverarbeitung. Ausgenommen ist davon das Fleischerhandwerk mit bis zu 49 Mitarbeitern, wobei Verkaufspersonal und Auszubildende nicht mitgezählt werden brauchen. Vorgesehen sind auch einheitliche Kontrollstandards und höhere Bußgelder. So soll die elektronische Aufzeichnung der Arbeitszeit in der Fleischindustrie zur Pflicht werden.

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