Verkehrsrecht: Das müssen Sie bei Frontanbaugeräten beachten
Wie lang darf ein Anbaugerät am Schlepper nach vorne raus ragen? Wie müssen Sie es kennzeichnen und darf man mit dem Frontlader etwas über die Straße transportieren? Wir haben die Antworten.
Wie lang darf ein Anbaugerät nach vorne raus ragen?
Das Vorbaumaß von der Lenkradmitte bis Vorderkante darf nicht mehr als 3,5 m sein. Allerdings kann das Maß in Einzelfällen überschritten werden, wenn beispielsweise ein Einweiser oder geeignete technische Hilfsmittel (Kamera, Spiegel) die Sichtfeldeinschränkungen, z. B. an Hofausfahrten, Straßeneinmündungen, ausgleichen. Es gibt diverse und geprüfte Kamera-Monitorsysteme, die z. B. in Verbindung mit Frontanbaugeräten verschiedener Hersteller geprüft worden sind, sodass der Halter damit auf der sicheren Seite ist.
Wie muss man Anbaugeräte kennzeichnen?
Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, müssen Sie Anbaugeräte am Schlepper deutlich sichtbar kennzeichnen. Dies gilt sowohl für die Vorder- als auch für die Rückseite. Die Warntafeln zum Kennzeichnen der Geräte müssen der Norm DIN 11030 entsprechen und ein rot-weißes Streifenmuster mit abwechselnden diagonalen Streifen von 100 mm Breite aufweisen. Die Streifen müssen immer nach außen und unten verlaufen. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschrift kann die Polizei mit einem Verwarnungsgeld von 15 € ahnden. Bei Anbaugeräten sind generell verkehrsgefährdende Teile (Spitzen, scharfe Kanten) abzudecken und mit Warntafeln bzw. Folien kenntlich zu machen. Ist dies technisch nicht möglich, dürfen Sie Warntafeln verwenden, um die verkehrsgefährdenden Teile kenntlich zu machen. Verstöße gegen die Sicherungspflichten kann die Polizei mit einem Verwarnungsgeld von 20 € ahnden.
Als nicht verkehrsgefährdend gelten Teile, die in einer Höhe von 2 m über der Fahrbahn angebracht sind. Deshalb reicht es, wenn Sie den Frontlader mit Palettengabel 2 m ausheben, er muss nicht ganz oben sein. Überschreiten Sie beim Schlepper mit Anbaugeräten eine Länge von 6 m, so müssen Sie an den Längsseiten gelbe, nicht dreieckige Rückstrahler anbringen. Lof Fahrzeuge, die eine EU-Typgenehmigung haben (nach VO (EU) 167/2013), benötigen bereits ab 4,60 m Fahrzeuglänge seitliche Rückstrahler. Bei Fahrten während der Dunkelheit und je nach Breitenmaß der Anbaugeräte gelten weitere Vorschriften (z. B. Begrenzungsleuchten).
Darf ich mit dem Frontlader etwas über die Straße transportieren?
Die Empfehlung ist eindeutig: Nein. Der Frontlader ist ein Anbaugerät und dazu bestimmt, mithilfe des Schleppers land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten durchzuführen. Bei einem Transport müssten Sie sehr vieles beachten (Kenntlichmachung, Achslasten, Ladungssicherung, Abmessungen etc.). Außerdem geben die meisten Hersteller keine Freigabe für Transportfahrten.
Unsere Experten: Bernd Huppertz, Polizeihauptkommissar a. D., Dozent an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW, Martin Vaupel, Berater Straßenverkehrsrecht, Schlepper- und Transporttechnik, Landwirtschaftskammer Niedersachsen
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Wie lang darf ein Anbaugerät nach vorne raus ragen?
Das Vorbaumaß von der Lenkradmitte bis Vorderkante darf nicht mehr als 3,5 m sein. Allerdings kann das Maß in Einzelfällen überschritten werden, wenn beispielsweise ein Einweiser oder geeignete technische Hilfsmittel (Kamera, Spiegel) die Sichtfeldeinschränkungen, z. B. an Hofausfahrten, Straßeneinmündungen, ausgleichen. Es gibt diverse und geprüfte Kamera-Monitorsysteme, die z. B. in Verbindung mit Frontanbaugeräten verschiedener Hersteller geprüft worden sind, sodass der Halter damit auf der sicheren Seite ist.
Wie muss man Anbaugeräte kennzeichnen?
Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, müssen Sie Anbaugeräte am Schlepper deutlich sichtbar kennzeichnen. Dies gilt sowohl für die Vorder- als auch für die Rückseite. Die Warntafeln zum Kennzeichnen der Geräte müssen der Norm DIN 11030 entsprechen und ein rot-weißes Streifenmuster mit abwechselnden diagonalen Streifen von 100 mm Breite aufweisen. Die Streifen müssen immer nach außen und unten verlaufen. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschrift kann die Polizei mit einem Verwarnungsgeld von 15 € ahnden. Bei Anbaugeräten sind generell verkehrsgefährdende Teile (Spitzen, scharfe Kanten) abzudecken und mit Warntafeln bzw. Folien kenntlich zu machen. Ist dies technisch nicht möglich, dürfen Sie Warntafeln verwenden, um die verkehrsgefährdenden Teile kenntlich zu machen. Verstöße gegen die Sicherungspflichten kann die Polizei mit einem Verwarnungsgeld von 20 € ahnden.
Als nicht verkehrsgefährdend gelten Teile, die in einer Höhe von 2 m über der Fahrbahn angebracht sind. Deshalb reicht es, wenn Sie den Frontlader mit Palettengabel 2 m ausheben, er muss nicht ganz oben sein. Überschreiten Sie beim Schlepper mit Anbaugeräten eine Länge von 6 m, so müssen Sie an den Längsseiten gelbe, nicht dreieckige Rückstrahler anbringen. Lof Fahrzeuge, die eine EU-Typgenehmigung haben (nach VO (EU) 167/2013), benötigen bereits ab 4,60 m Fahrzeuglänge seitliche Rückstrahler. Bei Fahrten während der Dunkelheit und je nach Breitenmaß der Anbaugeräte gelten weitere Vorschriften (z. B. Begrenzungsleuchten).
Darf ich mit dem Frontlader etwas über die Straße transportieren?
Die Empfehlung ist eindeutig: Nein. Der Frontlader ist ein Anbaugerät und dazu bestimmt, mithilfe des Schleppers land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten durchzuführen. Bei einem Transport müssten Sie sehr vieles beachten (Kenntlichmachung, Achslasten, Ladungssicherung, Abmessungen etc.). Außerdem geben die meisten Hersteller keine Freigabe für Transportfahrten.
Unsere Experten: Bernd Huppertz, Polizeihauptkommissar a. D., Dozent an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW, Martin Vaupel, Berater Straßenverkehrsrecht, Schlepper- und Transporttechnik, Landwirtschaftskammer Niedersachsen
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