Jetzt hat es der Vermittlungsausschuss beschlossen: Halter von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und bis zu 20 km/h sollen ab Januar 2025 weiter von der Kfz-Haftpflichtversicherung befreit bleiben. Sie sollen weder im öffentlichen Straßenverkehr noch auf privatem Gelände einer Versicherungspflicht unterliegen.
Das berichtet der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese aus dem Hochsauerlandkreis. Damit ist die Versicherungspflicht für Hoftracs, Radlader, Gabelstapler, Mähdrescher und selbstfahrende Futtermischwagen usw. endgültig vom Tisch.
Hin und Her seit Dezember
Im Dezember letzten Jahres hatte der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 beschlossen. Danach sollte u.a. die Kfz-Versicherungspflicht auch für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und bis zu 20 km/h ab dem 1. Januar 2025 greifen. Dazu gab es massiven Widerstand aus der Praxis und den Bundesländern, was ein Grund dafür war, dass der Bundesrat dem Gesetz nicht zustimmte und der Vermittlungsausschuss zum Zuge kam.
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Jetzt hat es der Vermittlungsausschuss beschlossen: Halter von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und bis zu 20 km/h sollen ab Januar 2025 weiter von der Kfz-Haftpflichtversicherung befreit bleiben. Sie sollen weder im öffentlichen Straßenverkehr noch auf privatem Gelände einer Versicherungspflicht unterliegen.
Das berichtet der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese aus dem Hochsauerlandkreis. Damit ist die Versicherungspflicht für Hoftracs, Radlader, Gabelstapler, Mähdrescher und selbstfahrende Futtermischwagen usw. endgültig vom Tisch.
Hin und Her seit Dezember
Im Dezember letzten Jahres hatte der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 beschlossen. Danach sollte u.a. die Kfz-Versicherungspflicht auch für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und bis zu 20 km/h ab dem 1. Januar 2025 greifen. Dazu gab es massiven Widerstand aus der Praxis und den Bundesländern, was ein Grund dafür war, dass der Bundesrat dem Gesetz nicht zustimmte und der Vermittlungsausschuss zum Zuge kam.