Der Weg für das Wachstumschancen-Gesetz ist frei. Das Kabinett hat am Mittwoch bei seiner Klausur auf Schloss Meseberg einstimmig für den Entwurf aus dem Bundesfinanzministerium gestimmt. Zuvor hatte es noch Verstimmungen zwischen Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grüne) und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) gegeben. top agrar berichtete.
Ende des Jahres soll das Gesetz stehen
Der Entwurf durchläuft nun das herkömmliche Gesetzgebungsverfahren. Dazu gehören zahlreiche Anhörungen und Aussprachen im Bundestag. Einige Vorhaben will die Regierung dabei so schnell wie möglich umsetzen. Dazu gehört die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter (s. Text unten).
Die meisten Maßnahmen werden hingegen voraussichtlich erst zum Jahreswechsel in Kraft treten. Insgesamt beziffert das Bundesfinanzministerium die Entlastung für die deutsche Wirtschaft bis 2028 auf rund 7 Mrd. €. In einem ersten Entwurf waren 6,5 Mrd. eingeplant. In den vergangenen Tagen hat Lindner das Paket aber noch einmal aufgeschnürt und einige Stellen nachgebessert.
Auch Landwirte betroffen
Für Landwirte enthält das Paket aus rund 50 Einzelmaßnahmen viel Positives:
Buchführungspflicht:
- Bislang müssen Land- und Forstwirte mit einem Umsatz von 600.000 € und mehr pro Kalenderjahr oder einem Gewinn von 60.000 € pro Kalenderjahr und mehr eine Buchführung erstellen (Nettoumsatz). Der Gesetzentwurf sieht eine Grenze von 800.000 € bzw. 70.000 € vor.
Geringwertige Wirtschaftsgüter:
- Die Anschaffungskosten für geringwertige Wirtschaftsgüter können Sie sofort in Abzug bringen und müssen diese nicht auf mehrere Jahre verteilen. Aktuell gelten als geringwertige Wirtschaftsgüter solche, deren Wert nicht mehr als 800 € beträgt (netto). Das BMF will die Grenze auf bis zu 1.000 € ausweiten.
Sonderabschreibung:
- Diese liegt derzeit bei 20 %. Das BMF hat in dem Entwurf 50 % vorgesehen.
Degressive Abschreibung:
- Zudem soll zeitlich befristet die Möglichkeit einer degressiven Abschreibung für sogenannte bewegliche Wirtschaftsgüter eingeführt werden, die ab dem 1. Oktober 2023 angeschafft oder hergestellt worden sind.
Einkommensteuer:
- Laut Entwurf soll es künftig eine Freigrenze von 1.000 €/Kalenderjahr für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung geben. Das würde bedeuten: Erst wenn Sie mehr als 1.000 € Pacht pro Kalenderjahr einnehmen, müssen Sie Steuern zahlen. Allerdings: Anders als bei einem Freibetrag verlangt das Finanzamt bei einer Freigrenze für den gesamten Betrag Steuern, wenn Sie die Grenze überschreiten (auch für die ersten 1.000 €). Bei einem Freibetrag wären in diesem Fall 1.000 € steuerfrei – ganz gleich, ob Sie die Grenze überschreiten oder nicht.
Investitionsprämie:
- Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Investitionsprämie vor, eine gewinnunabhängige steuerliche Investitionszulage für Klimaschutz-Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz. Sie soll 15 % der begünstigten Aufwendungen des Unternehmens betragen
Verluste:
- Verluste sollen Sie künftig zu 80 % innerhalb von vier Jahren absetzen können.
Pauschalierung wird verschärft
Es gibt auch einen Wermutstropfen. Das BMF will den Pauschalierungssatz von derzeit 9 auf 8,4 % senken. Lesen Sie dazu auch diese Meldung:Sinkt der Pauschalierungssatz auf 8,4 %?.