Wachstumschancen-Gesetz: Rukwied kritisiert geplante Senkung des Pauschlierungssatzes
Die Koalition hat gestern das Wachstumschancen-Gesetz beschlossen und will massiv Steuern senken. Für Landwirte enthält das Paket aber auch eine Steuererhöhung. Der Bauernverband hält das für nicht tragbar.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (30.8.2023) in Meseberg das Wachstumschancen-Gesetz mit verschiedenen steuerlichen Maßnahmen zur Entlastung der Wirtschaft beschlossen. top agrar berichtete.
Für die Landwirtschaft ist neben einigen Entlastungen auch eine Belastung durch die erneute Absenkung des Umsatzsteuer-Pauschalierungssatzes von 9,0 auf 8,4 % vorgesehen. „Bei der Umsatzsteuer bedeutet das Gesetz für viele Landwirte das Gegenteil von Steuerentlastung. Die Berechnungsmethoden zur Absenkung des Pauschalsatzes von 9,0 auf 8,4 % sind schlicht nicht nachvollziehbar. Hier müssen die Abgeordneten im Bundestag noch einmal sehr kritisch hinschauen und korrigierend eingreifen", soJoachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, in einer ersten Reaktion auf die Beschlüsse in Meseberg.
Andere Maßnahmen wie die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter, die auf 50 % erhöhte Sonderabschreibung für kleine und mittlere Betriebe sowie die erhöhte Abschreibung für Wohngebäude werden auch viele Landwirte nutzen können.
Wegen der besonders hohen Ertragsrisiken in der Landwirtschaft fordert der DBV darüber hinaus die Verlängerung der Gewinnglättung. Längst überfällig sei auch die Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage. Die Landwirte bräuchten endlich steuerliche Flankierungen, damit sie ihre Betriebe in unsicheren Zeiten stabil fortführen könnten.
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (30.8.2023) in Meseberg das Wachstumschancen-Gesetz mit verschiedenen steuerlichen Maßnahmen zur Entlastung der Wirtschaft beschlossen. top agrar berichtete.
Für die Landwirtschaft ist neben einigen Entlastungen auch eine Belastung durch die erneute Absenkung des Umsatzsteuer-Pauschalierungssatzes von 9,0 auf 8,4 % vorgesehen. „Bei der Umsatzsteuer bedeutet das Gesetz für viele Landwirte das Gegenteil von Steuerentlastung. Die Berechnungsmethoden zur Absenkung des Pauschalsatzes von 9,0 auf 8,4 % sind schlicht nicht nachvollziehbar. Hier müssen die Abgeordneten im Bundestag noch einmal sehr kritisch hinschauen und korrigierend eingreifen", soJoachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, in einer ersten Reaktion auf die Beschlüsse in Meseberg.
Andere Maßnahmen wie die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter, die auf 50 % erhöhte Sonderabschreibung für kleine und mittlere Betriebe sowie die erhöhte Abschreibung für Wohngebäude werden auch viele Landwirte nutzen können.
Wegen der besonders hohen Ertragsrisiken in der Landwirtschaft fordert der DBV darüber hinaus die Verlängerung der Gewinnglättung. Längst überfällig sei auch die Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage. Die Landwirte bräuchten endlich steuerliche Flankierungen, damit sie ihre Betriebe in unsicheren Zeiten stabil fortführen könnten.