Aktuell wird diskutiert, wie die Fruchtfolgeregelungen nach GLÖZ 7 überarbeitet werden sollen. Leidtragender dieser Überarbeitung wäre nach aktuellem Stand der Gemengeanbau, insbesondere der Anbau von Mais-Stangenbohnen-Gemenge, informiert das Deutsche Maiskomitee (DMK).
Der Begriff Mais-Stangenbohnen-Gemenge stellt in der Diskussion jedoch oftmals nur einen Platzhalter für den Gemengeanbau im Allgemeinen dar und die beiden Begriffe werden synonym verwendet. Was als Vereinfachung bei der Antragsstellung auf EU-Ebene gedacht ist, verschließt auf Bundesebene wichtige Türen.
So sollen Mais-Gemische zukünftig nicht mehr eine eigene Codierung beim Agrarantrag bekommen, sondern als Mais-Reinanbau auf der Fläche gelten. Das DMK spricht sich für einen Fortbestand der Eigenständigkeit beim Agrarantrag aus und betont, dass sich der Mais-Stangenbohnen-Mischanbau vom Mais-Reinanbau wesentlich unterscheidet und für sich genommen eine gewisse Vorzüglichkeit bietet, die eine Betrachtung als eigenständige Kultur rechtfertigt.
Darum ist Mais-Stangenbohnen-Gemenge so wichtig
Je nach Betriebsausrichtung und -strategie ist der Anbau von Mais-Stangenbohnen-Gemenge, verglichen mit dem reinen Maisanbau, ökonomisch häufig noch nicht konkurrenzfähig und unwirtschaftlicher, da er derzeit u. a. höhere Betriebsmittelkosten und geringere Erträge aufweist.
Ein wichtiger Grund, warum das DMK diese Art und Entwicklung des Gemengeanbaus für weiterhin förderungswürdig und förderungsbedürftig erachtet, sind die aus ökologischer Sicht interessanten Ansätze, die der Mais-Stangenbohnen-Anbau bietet. So können bei Gemengen mit Leguminosen als Maispartner Stickstoffdüngemengen eingespart und der Vorfruchtwert gesteigert werden.
Darüber kann das Erosionsrisiko durch erhöhte Bodenbedeckung unabhängig vom Mischungspartner gesenkt werden. Da in Verbindung mit den Folgen des Klimawandels zukünftig häufiger mit erosiven Starkniederschlägen und Dürreperioden sowie hohen Niederschlagsmengen zu rechnen ist, kann der Mais-Gemengeanbau einen positiven Beitrag zur Anpassung an die Klimawandelfolgen leisten.
Auch auf den Erhalt und die Förderung der Biodiversität (Insekten- und Vogelvorkommen, Ackerbegleitvegetation) kann sich der Gemengeanbau positiv auswirken.
Durch eine Änderung des GLÖZ-7-Standards und dem damit verbundenen Wegfall einer eigenen Codierung beim Agrarantrag, würde diese Art des Mais-Gemengeanbaus früh in seiner Entwicklung ausgebremst werden und der Anbau, der noch in seinen Kinderschuhen steckt, womöglich nicht über dieses Stadium hinauskommen.
Mais-Gemenge-Anbau auf rund 4 % der Gesamtmaisfläche geplant
Bei der diesjährigen Flächenschätzungsstudie hat das DMK erstmalig auch Daten zum Anbau von Mais mit Gemengepartner erhoben. Im Rahmen der repräsentativen Befragung wurden zwischen März und April 2024 insgesamt 2.087 maisanbauende Betriebe deutschlandweit interviewt.
Ausgehend von der in ebendieser Studie prognostizierten Gesamt-Maisanbaufläche von 2,58 Mio. ha werden in diesem Jahr 98.589 ha (3,82 %) für den Mais-Gemengeanbau genutzt. Von den deutschlandweit 2.087 befragten maisanbauenden Betrieben planen im laufenden Jahr laut DMK-Studie 234 Betriebe (11,21 %) einen Mais-Mischanbau mit Gemengepartner. Auf Bundeslandebene entfällt der Großteil der rund 100.000 ha Gemengeanbaufläche auf die Länder Schleswig-Holstein (19.513 ha), Niedersachsen (46.842 ha), Nordrhein-Westfalen (13.729 ha) und Bayern (9.246 ha).