Was muss ich als ITW-Schweinemäster zum Ende der Programmphase beachten?
Spätestens zum 30. Juni 2024 endet bei allen ITW-Betrieben die Teilnahme an der dritten Programmphase. Was Schweinemäster jetzt beachten müssen, um weiterhin teilzunehmen.
Ich bin Schweinehalter und nehme an der Initiative Tierwohl (ITW) teil. Zum 30. Juni 2024 läuft mein Vertrag aus. Ich möchte weiterhin ITW-Schweine liefern. Was muss ich beachten, damit ich meinen ITW-Status behalte?
Antwort:
Spätestens zum 30. Juni 2024 endet bei allen ITW-Betrieben die Teilnahme an der dritten Programmphase, teilweise kann dies schon eher der Fall sein. Dies bedeutet, dass ein sogenanntes „Abschlussaudit“ für diese Phase erfolgen muss. Das Audit kann bis zu drei Monate vor Ende der betriebsindividuellen Laufzeit erfolgen. In Ihrem Fall ist dies seit dem 1. April 2024 möglich. Im Regelfall nimmt ein Auditor in diesem Zeitraum Kontakt mit Ihnen auf, um das „Abschlussaudit“ durchzuführen.
Da Sie weiterhin an der Initiative Tierwohl teilnehmen wollen, ist es sinnvoller, direkt ein „Kombi-Audit“ durchzuführen. So ist der lückenlose Übergang der Teilnahme gewährleistet. Zudem sparen Sie Auditkosten. Das Kombi-Audit vereint das letzte Audit der dritten Programmphase mit dem ersten Audit des neuen Programms ab 2024. Wenn Sie noch keine Anmeldung für das neue Programm an Ihren Bündler gesendet haben, sollten Sie dies schnellstmöglich nachholen, damit Sie rechtzeitig vor dem 30. Juni auditiert werden.
Auf der Teilnahmeerklärung der ITW können Sie nur die Anmeldung vornehmen. Dass Sie weiterhin teilnehmen und ein „Kombi-Audit durchführen lassen möchten, klären Sie direkt mit dem Auditor, wenn dieser sich telefonisch ankündigt.
Bis Ende 2024 bleiben die Kriterien unverändert. Vor dem Hintergrund der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung ist zum Jahr 2025 mit einer umfassenden Revision der Kriterien zu rechnen. Weitere Fragen können Sie direkt mit Ihrem Bündler, aber auch mit Ihrem Erzeugerring klären.
Unser Experte: Bernhard Schulze Dorfkönig, Erzeugerring Westfalen
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Ich bin Schweinehalter und nehme an der Initiative Tierwohl (ITW) teil. Zum 30. Juni 2024 läuft mein Vertrag aus. Ich möchte weiterhin ITW-Schweine liefern. Was muss ich beachten, damit ich meinen ITW-Status behalte?
Antwort:
Spätestens zum 30. Juni 2024 endet bei allen ITW-Betrieben die Teilnahme an der dritten Programmphase, teilweise kann dies schon eher der Fall sein. Dies bedeutet, dass ein sogenanntes „Abschlussaudit“ für diese Phase erfolgen muss. Das Audit kann bis zu drei Monate vor Ende der betriebsindividuellen Laufzeit erfolgen. In Ihrem Fall ist dies seit dem 1. April 2024 möglich. Im Regelfall nimmt ein Auditor in diesem Zeitraum Kontakt mit Ihnen auf, um das „Abschlussaudit“ durchzuführen.
Da Sie weiterhin an der Initiative Tierwohl teilnehmen wollen, ist es sinnvoller, direkt ein „Kombi-Audit“ durchzuführen. So ist der lückenlose Übergang der Teilnahme gewährleistet. Zudem sparen Sie Auditkosten. Das Kombi-Audit vereint das letzte Audit der dritten Programmphase mit dem ersten Audit des neuen Programms ab 2024. Wenn Sie noch keine Anmeldung für das neue Programm an Ihren Bündler gesendet haben, sollten Sie dies schnellstmöglich nachholen, damit Sie rechtzeitig vor dem 30. Juni auditiert werden.
Auf der Teilnahmeerklärung der ITW können Sie nur die Anmeldung vornehmen. Dass Sie weiterhin teilnehmen und ein „Kombi-Audit durchführen lassen möchten, klären Sie direkt mit dem Auditor, wenn dieser sich telefonisch ankündigt.
Bis Ende 2024 bleiben die Kriterien unverändert. Vor dem Hintergrund der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung ist zum Jahr 2025 mit einer umfassenden Revision der Kriterien zu rechnen. Weitere Fragen können Sie direkt mit Ihrem Bündler, aber auch mit Ihrem Erzeugerring klären.
Unser Experte: Bernhard Schulze Dorfkönig, Erzeugerring Westfalen