Was muss ich beachten, wenn ich Kinder auf dem Traktor mitnehme?
Insbesondere in der Erntezeit fährt der kleine Nachwuchs oder die Nachbarskinder gerne auf dem Schlepper mit. Was Sie dabei beachten müssen, erklären unsere Experten.
Was muss ich beachten, wenn ich Kinder oder andere Personen auf dem Traktor mitnehmen möchte?
Antwort:
Verboten ist, Personen auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit mitzunehmen. Bei Kindern müssen Sie dafür Sorge tragen, dass diese während der Fahrt vorschriftsmäßig gesichert sind. Es besteht sogar eine Kontrollpflicht des Fahrers während der gesamten Fahrt. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen Sie auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitnehmen, wenn sie amtlich zugelassene Rückhalteeinrichtungen für Kinder nutzen. Fragen Sie am besten direkt bei Ihrem Schlepperhersteller nach: Es gibt Hersteller, die eigens für Schlepper Rückhaltesysteme für Kinder anbieten. Eine Nichtbeachtung der Anschnallpflicht kann im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen und möglichen Verletzungen zu einer Mithaftung führen. Ferner wird gegen den Fahrzeugführer ein Strafverfahren eingeleitet. Die Regeln gelten zwar für den öffentlichen Verkehrsraum, Feld- und Wirtschaftswege können durchaus dazu gehören. Eine Fürsorgepflicht gilt aber auch bei anderen Fahrten, z. B. beim Grubbern. Wer Kinder ohne jegliche Sicherung befördert, dem droht ein Bußgeld von 60 € und ein Punkt in Flensburg.
Eine Anschnallpflicht für Erwachsene gilt, wenn für das Fahrzeug Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind. Das hängt von der Genehmigung ab. Handelt es sich um einen typgenehmigten Traktor nach der VO (EU) 167/2013, der nach dem 1.1.2016 genehmigt wurde, sind Gurte verpflichtend. Das gilt auch für Schlepper, die vor dem 1.1.2016 nach der EU-Richtlinie 2003/37 genehmigt sind, jedoch nach dem 1.1.2018 zugelassen wurden. Nach welcher Vorschrift der Schlepper genehmigt wurde, steht in den Fahrzeugpapieren. Verstoßen Sie gegen die Anschnallpflicht, werden 30 € fällig. Aber: Der Gurt rettet Leben und sollte immer genutzt werden, auf dem Feld und auf der Straße!
Unsere Experten: Bernd Huppertz, Polizeihauptkommissar a. D., Dozent an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW, Martin Vaupel, Berater Straßenverkehrsrecht, Schlepper- und Transporttechnik, Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Was muss ich beachten, wenn ich Kinder oder andere Personen auf dem Traktor mitnehmen möchte?
Antwort:
Verboten ist, Personen auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit mitzunehmen. Bei Kindern müssen Sie dafür Sorge tragen, dass diese während der Fahrt vorschriftsmäßig gesichert sind. Es besteht sogar eine Kontrollpflicht des Fahrers während der gesamten Fahrt. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen Sie auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitnehmen, wenn sie amtlich zugelassene Rückhalteeinrichtungen für Kinder nutzen. Fragen Sie am besten direkt bei Ihrem Schlepperhersteller nach: Es gibt Hersteller, die eigens für Schlepper Rückhaltesysteme für Kinder anbieten. Eine Nichtbeachtung der Anschnallpflicht kann im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen und möglichen Verletzungen zu einer Mithaftung führen. Ferner wird gegen den Fahrzeugführer ein Strafverfahren eingeleitet. Die Regeln gelten zwar für den öffentlichen Verkehrsraum, Feld- und Wirtschaftswege können durchaus dazu gehören. Eine Fürsorgepflicht gilt aber auch bei anderen Fahrten, z. B. beim Grubbern. Wer Kinder ohne jegliche Sicherung befördert, dem droht ein Bußgeld von 60 € und ein Punkt in Flensburg.
Eine Anschnallpflicht für Erwachsene gilt, wenn für das Fahrzeug Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind. Das hängt von der Genehmigung ab. Handelt es sich um einen typgenehmigten Traktor nach der VO (EU) 167/2013, der nach dem 1.1.2016 genehmigt wurde, sind Gurte verpflichtend. Das gilt auch für Schlepper, die vor dem 1.1.2016 nach der EU-Richtlinie 2003/37 genehmigt sind, jedoch nach dem 1.1.2018 zugelassen wurden. Nach welcher Vorschrift der Schlepper genehmigt wurde, steht in den Fahrzeugpapieren. Verstoßen Sie gegen die Anschnallpflicht, werden 30 € fällig. Aber: Der Gurt rettet Leben und sollte immer genutzt werden, auf dem Feld und auf der Straße!
Unsere Experten: Bernd Huppertz, Polizeihauptkommissar a. D., Dozent an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW, Martin Vaupel, Berater Straßenverkehrsrecht, Schlepper- und Transporttechnik, Landwirtschaftskammer Niedersachsen