Erst im November wird volle Klarheit über die Öko-Regelungen 2024 herrschen. Allerdings können Landwirte bereits jetzt mit höheren Prämien und Vereinfachungen rechnen.
Mit den seit 2023 neuen Öko-Regelungen aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) soll es 2024 besser laufen als im Vorjahr. Bei den Agraranträgen im Mai 2023 hatten die Betriebe nur rund 60 % des Budgets für die Öko-Regelungen nachgefragt.
Bund und Länder haben sich zur Verbesserung vor allem auf höhere Prämien für einen Großteil der sieben Öko-Regelungen geeinigt. Die dafür notwendigen Änderungen in der GAP-Direktzahlungen-Verordnung hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. Laut dem Zeitplan der Bundesregierung soll der Bundesrat der Verordnung allerdings erst bei seiner Sitzung am 24. November endgültig zustimmen. So dass sie erst dann rechtsgültig sind.
Folgende Prämienerhöhungen sind für 2024 geplant:
Öko-Regelung 1b und 1c (Blühstreifen/-flächen): Anhebung der Prämienhöhe von 150 auf 200 €/ha.
Öko-Regelung 2 (Anbau vielfältiger Kulturen): Anhebung der Prämienhöhe von 45 auf 60 €/ha.
Öko-Regelung 3 (Beibehaltung von Agroforst): Anhebung der Prämienhöhe von 60 auf 200 €/ha Gehölzfläche.
Öko-Regelung 6 (Verzicht auf Pflanzenschutzmitteleinsatz): Anhebung der Prämienhöhe von 130 auf 150 € für das Jahr 2024 und die Folgejahre.
Folgende Vereinfachungen sind für 2024 vorgesehen:
Senkung der Eintrittsschwelle für Öko-Regelung 1a (Brache) von 1 % Mindestfläche auf 0,1 ha
Anwendung der 1. Prämienstufe (1.300 €/ha) bei Öko-Regelung 1a (Brache) auf den ersten Hektar, der eingebracht wird.
Vereinfachung der Form- und Größenvorgaben für Blühstreifen, Beibehaltung einer Mindestbreite von 5 m bei streifenförmiger Anlage
Bei Öko-Regelung 4 (Extensivierung des Dauergrünlandes eines Betriebes) wird die Vorgabe, dass der Viehbesatz an bis zu 40 Tagen unterschritten werden darf, ersatzlos gestrichen.
Die Hoffnung der Mehrzahl der Agrarverbände auf eine zusätzliche Öko-Regelung für Dauergrünland, das maximal zweimal geschnitten wird, hat sich bereits im Sommer zerschlagen. Bund und Länder wollen 2024 die Öko-Regelungen nur mit dem geringstmöglichen Aufwand verändern.
Schwarz will 2025 neue Öko-Regelung fürs Grünland
Ganz von der politischen Bühne ist die zusätzliche Öko-Regelung fürs Grünland aber noch nicht verschwunden. Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Werner Schwarz forderte im Vorfeld der Herbst-Agrarministerkonferenz (AMK), die vom 20. bis zum 22. September 2023 unter seinem Vorsitz in Kiel stattfindet, erneut weitere Änderungen bei den Öko-Regelungen.
Es gehe vor allem darum, das neue Instrument der Öko-Regelungen attraktiver zu gestalten und damit Gemeinwohlleistungen innerhalb der GAP zu honorieren, sagte Schwarz am Dienstag. „Wir müssen daher die Öko-Regelungen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, ihrer Zielerreichung, ihrer Attraktivität und Umsetzbarkeit erneut überprüfen. Für mich ist dabei besonders wichtig, dass es eine attraktive Öko-Regelung für Milchviehbetriebe mit Weidehaltung geben muss“, sagte Schwarz.
Eine zusätzliche Öko-Regelung fürs Grünland wird allerdings, wenn überhaupt, frühestens 2025 umgesetzt. Gemeinsam mit den Ländern und dem Bund möchte Schwarz bei dieser Agrarministerkonferenz dafür Eckpunkte für den Strategieplan 2025 zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) festlegen.
Mit den seit 2023 neuen Öko-Regelungen aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) soll es 2024 besser laufen als im Vorjahr. Bei den Agraranträgen im Mai 2023 hatten die Betriebe nur rund 60 % des Budgets für die Öko-Regelungen nachgefragt.
Bund und Länder haben sich zur Verbesserung vor allem auf höhere Prämien für einen Großteil der sieben Öko-Regelungen geeinigt. Die dafür notwendigen Änderungen in der GAP-Direktzahlungen-Verordnung hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. Laut dem Zeitplan der Bundesregierung soll der Bundesrat der Verordnung allerdings erst bei seiner Sitzung am 24. November endgültig zustimmen. So dass sie erst dann rechtsgültig sind.
Folgende Prämienerhöhungen sind für 2024 geplant:
Öko-Regelung 1b und 1c (Blühstreifen/-flächen): Anhebung der Prämienhöhe von 150 auf 200 €/ha.
Öko-Regelung 2 (Anbau vielfältiger Kulturen): Anhebung der Prämienhöhe von 45 auf 60 €/ha.
Öko-Regelung 3 (Beibehaltung von Agroforst): Anhebung der Prämienhöhe von 60 auf 200 €/ha Gehölzfläche.
Öko-Regelung 6 (Verzicht auf Pflanzenschutzmitteleinsatz): Anhebung der Prämienhöhe von 130 auf 150 € für das Jahr 2024 und die Folgejahre.
Folgende Vereinfachungen sind für 2024 vorgesehen:
Senkung der Eintrittsschwelle für Öko-Regelung 1a (Brache) von 1 % Mindestfläche auf 0,1 ha
Anwendung der 1. Prämienstufe (1.300 €/ha) bei Öko-Regelung 1a (Brache) auf den ersten Hektar, der eingebracht wird.
Vereinfachung der Form- und Größenvorgaben für Blühstreifen, Beibehaltung einer Mindestbreite von 5 m bei streifenförmiger Anlage
Bei Öko-Regelung 4 (Extensivierung des Dauergrünlandes eines Betriebes) wird die Vorgabe, dass der Viehbesatz an bis zu 40 Tagen unterschritten werden darf, ersatzlos gestrichen.
Die Hoffnung der Mehrzahl der Agrarverbände auf eine zusätzliche Öko-Regelung für Dauergrünland, das maximal zweimal geschnitten wird, hat sich bereits im Sommer zerschlagen. Bund und Länder wollen 2024 die Öko-Regelungen nur mit dem geringstmöglichen Aufwand verändern.
Schwarz will 2025 neue Öko-Regelung fürs Grünland
Ganz von der politischen Bühne ist die zusätzliche Öko-Regelung fürs Grünland aber noch nicht verschwunden. Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Werner Schwarz forderte im Vorfeld der Herbst-Agrarministerkonferenz (AMK), die vom 20. bis zum 22. September 2023 unter seinem Vorsitz in Kiel stattfindet, erneut weitere Änderungen bei den Öko-Regelungen.
Es gehe vor allem darum, das neue Instrument der Öko-Regelungen attraktiver zu gestalten und damit Gemeinwohlleistungen innerhalb der GAP zu honorieren, sagte Schwarz am Dienstag. „Wir müssen daher die Öko-Regelungen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, ihrer Zielerreichung, ihrer Attraktivität und Umsetzbarkeit erneut überprüfen. Für mich ist dabei besonders wichtig, dass es eine attraktive Öko-Regelung für Milchviehbetriebe mit Weidehaltung geben muss“, sagte Schwarz.
Eine zusätzliche Öko-Regelung fürs Grünland wird allerdings, wenn überhaupt, frühestens 2025 umgesetzt. Gemeinsam mit den Ländern und dem Bund möchte Schwarz bei dieser Agrarministerkonferenz dafür Eckpunkte für den Strategieplan 2025 zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) festlegen.