Saatgut, dass mit einer nicht mehr zugelassenen Beize behandelt ist, dürfen Sie auch nicht mehr aussäen. Unser Experte zeigt auf, welche Beize sie aktuell verwenden dürfen.
Es geht um die Maisaussaat: Ich habe noch Saatgut, das mit einer nicht mehr zugelassenen Beize behandelt ist. Darf ich den Mais in diesem Jahr trotzdem noch legen? Welche Beize für Mais ist aktuell noch erlaubt?
Antwort:
Grundsätzlich sollten bei überlagertem Saatgut immer die Keimfähigkeit und die Triebkraft (zum Beispiel bei der LUFA NRW) überprüft werden, da diese insbesondere bei gebeiztem Saatgut durch unsachgemäße Lagerung deutlich leiden können. Saatgut, das mit einer nicht mehr zugelassenen Beize behandelt ist, dürfen Sie nicht mehr aussäen und Sie müssen es ordnungsgerecht entsorgen.
Fungizider Beizschutz
Als breiter fungizider Beizschutz im Mais ist in Deutschland aktuell nur Redigo M (Wirkstoff: Metalaxyl) bis 30.06.2024 und als Zusatzschutz gegen Rhizoctonia und Maiskopfbrand Vibrance 500 FS (Wirkstoff: Sedaxane) bis 31.01.2025 zugelassen. Dieser fungizide Beizschutz wird oftmals als „Standardbeize“ angeboten.
Insektizider Beizschutz
Auf Grund unterschiedlicher Zulassungen einzelner Wirkstoffe und Beizmittel auf EU-Ebene bzw. in einzelnen Mitgliedstaaten kommt zur Aussaat 2023 als insektizider Beizschutz noch Force 20 CS am Maissaatgut in Betracht. Force 20 CS ist in Deutschland nicht als Beizschutz an Mais zugelassen.
Die Saatgutbehandlung erfolgt in einem EU-Mitgliedsland mit der entsprechenden Zulassung, von wo aus das gebeizte Saatgut EU-weit exportiert werden kann. Die Aussaat ist dann auch bei uns möglich. Die Zulassung des Beizmittels bezieht sich auf die Anwendung, was in diesem Fall der Beizvorgang, also die Saatgutaufbereitung ist.
Aufgrund fehlender systemischer Wirkung lässt Force 20 CS keine Wirkung gegen Fritfliege erwarten. Auch ein Schutz gegen Drahtwürmer ist auf Grund des kleinräumigen „Beizhofes“ wenn überhaupt nur eingeschränkt gegeben.
Importsaatgut gegen Vogelfraß
Gegen Vogelfraß kann Importsaatgut, das zusätzlich mit dem Wirkstoff Ziram (Korit / Duvitt) behandelt wurde ausgesät werden. Korit / Duvitt wird von der Saatgutindustrie vielfach als „Premium“-Beize zusammen mit Nährstoffbeizen und Biostimulanzien angeboten.
Biostimulanzien umfassen ein breites Spektrum an Substanzen, wie zum Beispiel Mikroorganismen (Extrakte aus Pilzen, Bakterien etc.), Algenpräparate, Pflanzenextrakte wie spezielle Aminosäuren, anorganische und bioidentische Substanzen, Humin- und Fulvosäuren. Der Einsatz dieser Produkte wird nicht mit Mehrerträgen beworben.
Vielmehr geht es darum, die Widerstandsfähigkeit der jungen Pflanze gegenüber abiotischem Stress (z.B. Trockenheit) zu erhöhen bzw. die Stresstoleranz zu erweitern. Die mögliche Förderung des Wurzelwachstums soll unter Umständen auch negative Effekte reduzierter oder unterlassener Unterfußdüngung entgegenwirken.
In einem Ringversuch der norddeutschen Landwirtschaftskammern über die Jahre 2020 bis 2022 konnten bislang keine signifikanten Ertragsvorteile dieser Zusatzbeizen gefunden werden. Allerdings wurden entsprechende Versuche auf Versuchsflächen im guten ackerbaulichen Zustand durchgeführt.
Die Zusatzbeize stellt wohl eher eine Art Versicherung dar, die erst unter schwierigen Bedingungen zum Tragen kommen sollte. Allerdings ist nicht zu erwarten, dass Biostimulanzien grobe Fehler in der Produktionstechnik und schwerwiegende Standortmängel kompensieren können.
Saatgut aufgebrauchen
Gebeiztes Saatgut sollte immer in der laufenden Saison aufgebraucht werden, da die zukünftige Zulassungssituation für einzelne Wirkstoffe nicht eindeutig geklärt ist. Im schlimmsten Fall dürfte überlagertes Saatgut im nächsten Jahr gar nicht mehr ausgesät werden und wäre als Sondermüll zu entsorgen.
Es geht um die Maisaussaat: Ich habe noch Saatgut, das mit einer nicht mehr zugelassenen Beize behandelt ist. Darf ich den Mais in diesem Jahr trotzdem noch legen? Welche Beize für Mais ist aktuell noch erlaubt?
Antwort:
Grundsätzlich sollten bei überlagertem Saatgut immer die Keimfähigkeit und die Triebkraft (zum Beispiel bei der LUFA NRW) überprüft werden, da diese insbesondere bei gebeiztem Saatgut durch unsachgemäße Lagerung deutlich leiden können. Saatgut, das mit einer nicht mehr zugelassenen Beize behandelt ist, dürfen Sie nicht mehr aussäen und Sie müssen es ordnungsgerecht entsorgen.
Fungizider Beizschutz
Als breiter fungizider Beizschutz im Mais ist in Deutschland aktuell nur Redigo M (Wirkstoff: Metalaxyl) bis 30.06.2024 und als Zusatzschutz gegen Rhizoctonia und Maiskopfbrand Vibrance 500 FS (Wirkstoff: Sedaxane) bis 31.01.2025 zugelassen. Dieser fungizide Beizschutz wird oftmals als „Standardbeize“ angeboten.
Insektizider Beizschutz
Auf Grund unterschiedlicher Zulassungen einzelner Wirkstoffe und Beizmittel auf EU-Ebene bzw. in einzelnen Mitgliedstaaten kommt zur Aussaat 2023 als insektizider Beizschutz noch Force 20 CS am Maissaatgut in Betracht. Force 20 CS ist in Deutschland nicht als Beizschutz an Mais zugelassen.
Die Saatgutbehandlung erfolgt in einem EU-Mitgliedsland mit der entsprechenden Zulassung, von wo aus das gebeizte Saatgut EU-weit exportiert werden kann. Die Aussaat ist dann auch bei uns möglich. Die Zulassung des Beizmittels bezieht sich auf die Anwendung, was in diesem Fall der Beizvorgang, also die Saatgutaufbereitung ist.
Aufgrund fehlender systemischer Wirkung lässt Force 20 CS keine Wirkung gegen Fritfliege erwarten. Auch ein Schutz gegen Drahtwürmer ist auf Grund des kleinräumigen „Beizhofes“ wenn überhaupt nur eingeschränkt gegeben.
Importsaatgut gegen Vogelfraß
Gegen Vogelfraß kann Importsaatgut, das zusätzlich mit dem Wirkstoff Ziram (Korit / Duvitt) behandelt wurde ausgesät werden. Korit / Duvitt wird von der Saatgutindustrie vielfach als „Premium“-Beize zusammen mit Nährstoffbeizen und Biostimulanzien angeboten.
Biostimulanzien umfassen ein breites Spektrum an Substanzen, wie zum Beispiel Mikroorganismen (Extrakte aus Pilzen, Bakterien etc.), Algenpräparate, Pflanzenextrakte wie spezielle Aminosäuren, anorganische und bioidentische Substanzen, Humin- und Fulvosäuren. Der Einsatz dieser Produkte wird nicht mit Mehrerträgen beworben.
Vielmehr geht es darum, die Widerstandsfähigkeit der jungen Pflanze gegenüber abiotischem Stress (z.B. Trockenheit) zu erhöhen bzw. die Stresstoleranz zu erweitern. Die mögliche Förderung des Wurzelwachstums soll unter Umständen auch negative Effekte reduzierter oder unterlassener Unterfußdüngung entgegenwirken.
In einem Ringversuch der norddeutschen Landwirtschaftskammern über die Jahre 2020 bis 2022 konnten bislang keine signifikanten Ertragsvorteile dieser Zusatzbeizen gefunden werden. Allerdings wurden entsprechende Versuche auf Versuchsflächen im guten ackerbaulichen Zustand durchgeführt.
Die Zusatzbeize stellt wohl eher eine Art Versicherung dar, die erst unter schwierigen Bedingungen zum Tragen kommen sollte. Allerdings ist nicht zu erwarten, dass Biostimulanzien grobe Fehler in der Produktionstechnik und schwerwiegende Standortmängel kompensieren können.
Saatgut aufgebrauchen
Gebeiztes Saatgut sollte immer in der laufenden Saison aufgebraucht werden, da die zukünftige Zulassungssituation für einzelne Wirkstoffe nicht eindeutig geklärt ist. Im schlimmsten Fall dürfte überlagertes Saatgut im nächsten Jahr gar nicht mehr ausgesät werden und wäre als Sondermüll zu entsorgen.