Wie stark belastet die Reform der Höfeordnung die Betriebe?
Ab 2025 wird die Abfindung steigen, das geht aus dem vorliegenden Gesetzesentwurf hervor. Zur Frage einer möglichen Überlastung der Betriebe hat sich jetzt die Bundesregierung geäußert.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die alten Einheitswerte als verfassungswidrig erklärt. Davon betroffen ist auch der zur Berechnung der gesetzlichen Abfindung notwendige Hofeswert. Die Höfeordnung muss deshalb angepasst werden. Seit Ende März liegt der entsprechende Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums vor, zu dem Länder und Verbände bis zum 3. Mai Stellung nehmen können.
Im Ergebnis wird es danach dabei bleiben, dass land- und forstwirtschaftliche Betriebe auch in Zukunft innerhalb der Familie geschlossen an einen Hoferben übertragen werden können, während die weichenden Erben eine Mindestabfindung erhalten.
Hofeswert steigt um das Zwei- bis Dreifache
Die Abfindung wird jedoch voraussichtlich steigen, da der dafür notwendige Hofeswert neu berechnet wird. Bislang betrug der Hofeswert das 1,5-fache des Einheitswertes und soll in Zukunft beim 0,6-Fachen des Grundsteuerwerts A liegen. Schätzungen gehen davon aus, dass der Hofeswert dadurch um ca. das Zwei- bis Dreifache steigen wird.
Bundesregierung verneint Überbelastung der Hoferben
Auf eine schriftliche Einzelanfrage vom Bundestagsabgeordneten Hans-Jürgen Thies, der für die CDU/CSU-Fraktion im Landwirtschaftsausschuss sitzt, nahm nun die Bundesregierung Stellung zu einer potenziellen Überlastung für die Hoferben oder einer möglichen Benachteiligung weichender Hoferben.
Im Wortlaut: „Nein, es wird nicht davon ausgegangen, dass es durch die geplante Änderung der Höfeordnung (HöfeO) im Gegensatz zur derzeitigen Gesetzeslage zu einer Überbelastung der Hoferben oder zu einer Benachteiligung der weichenden Erben kommt.“
Hans-Jürgen Thies kommentierte dazu: "Im anstehenden Gesetzgebungsverfahren werde ich genau darauf schauen, ob die Einschätzung der Bundesregierung tatsächlich zu keiner potentiellen Mehrbelastung für die Hoferben oder zu keiner Schlechterstellung der weichenden Hoferben kommt. Dazu erwarte ich von der Bundesregierung belastbare Vergleichsberechnungen, in denen die bisher maßgeblichen Einheitswerte den künftig geltenden Grundsteuerwerten gegenübergestellt werden."
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Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die alten Einheitswerte als verfassungswidrig erklärt. Davon betroffen ist auch der zur Berechnung der gesetzlichen Abfindung notwendige Hofeswert. Die Höfeordnung muss deshalb angepasst werden. Seit Ende März liegt der entsprechende Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums vor, zu dem Länder und Verbände bis zum 3. Mai Stellung nehmen können.
Im Ergebnis wird es danach dabei bleiben, dass land- und forstwirtschaftliche Betriebe auch in Zukunft innerhalb der Familie geschlossen an einen Hoferben übertragen werden können, während die weichenden Erben eine Mindestabfindung erhalten.
Hofeswert steigt um das Zwei- bis Dreifache
Die Abfindung wird jedoch voraussichtlich steigen, da der dafür notwendige Hofeswert neu berechnet wird. Bislang betrug der Hofeswert das 1,5-fache des Einheitswertes und soll in Zukunft beim 0,6-Fachen des Grundsteuerwerts A liegen. Schätzungen gehen davon aus, dass der Hofeswert dadurch um ca. das Zwei- bis Dreifache steigen wird.
Bundesregierung verneint Überbelastung der Hoferben
Auf eine schriftliche Einzelanfrage vom Bundestagsabgeordneten Hans-Jürgen Thies, der für die CDU/CSU-Fraktion im Landwirtschaftsausschuss sitzt, nahm nun die Bundesregierung Stellung zu einer potenziellen Überlastung für die Hoferben oder einer möglichen Benachteiligung weichender Hoferben.
Im Wortlaut: „Nein, es wird nicht davon ausgegangen, dass es durch die geplante Änderung der Höfeordnung (HöfeO) im Gegensatz zur derzeitigen Gesetzeslage zu einer Überbelastung der Hoferben oder zu einer Benachteiligung der weichenden Erben kommt.“
Hans-Jürgen Thies kommentierte dazu: "Im anstehenden Gesetzgebungsverfahren werde ich genau darauf schauen, ob die Einschätzung der Bundesregierung tatsächlich zu keiner potentiellen Mehrbelastung für die Hoferben oder zu keiner Schlechterstellung der weichenden Hoferben kommt. Dazu erwarte ich von der Bundesregierung belastbare Vergleichsberechnungen, in denen die bisher maßgeblichen Einheitswerte den künftig geltenden Grundsteuerwerten gegenübergestellt werden."