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topplus Noch mehr Bürokratie?

EU-Kommission hält an Entwaldungsverordnung fest

Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten zielt eigentlich auf Importe. Doch gerade für EU-Erzeuger könnte sie bürokratisch werden. Die EU-Kommission hält trotzdem an ihrem Plan fest.

Lesezeit: 3 Minuten

Die EU-Kommission will sich von Protesten und Ultimaten in Verbindung mit der Ende des Jahres anzuwendenden Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) offenbar nicht unter Druck setzen lassen. Ein Sprecher der Brüsseler Behörde erklärte am vergangenen Freitag gegenüber dem Pressedienst Agra Europe, dass man weiterhin intensiv an der fristgerechten Umsetzung arbeite.

Forderungen aus der Europäischen Volkspartei (EVP) nach einer Verschiebung der EUDR ließ der Behördensprecher abperlen. Nichts Neues wurde zu den aus den Mitgliedstaaten geforderten Klarstellungen zum „Benchmarking-System“ preisgegeben.

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Klassifizierungssystem lässt auf sich warten

Hierunter versteht man die Klassifizierung des Entwaldungsrisikos. Demnach müssen neben den Drittstaaten, auf die die Verordnung eigentlich abzielt, auch alle EU-Staaten in drei Kategorien nach niedrigem, mittleren oder hohem Entwaldungsrisiko eingestuft werden.

Standardmäßig sollen laut Kommission alle EU-Länder in die mittlere Kategorie fallen. Sofern aber nach entsprechender Prüfung ein höheres Risiko identifiziert wird, könnten einzelne Mitgliedstaaten auch als Hochrisiko-Gebiete klassifiziert werden.

Erste Schritte gemacht

Im April hatte Deutschland zusammen mit neun anderen Mitgliedstaaten die Kommission aufgefordert, eine effiziente Anwendung der EUDR sicherzustellen. Vor allem bei der zeitnahen Fertigstellung eines funktionierenden „Benchmarking-Systems“ wurde der Druck auf die Kommission erhöht. Neuere Informationen liegen zumindest dem politischen Berlin aktuell nicht vor.

Wann das System nun in Kraft treten soll, konnte ein Sprecher von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir auf Nachfrage nicht angeben. Deutschland hatte in seiner Initiative im April zudem auf ein solides EU-Informationssystem im Rahmen der Verordnung gedrängt.

BMEL: Nur „wenige Mausklicks“ nötig

Der BMEL-Sprecher konstatierte nun, dass die EU-Kommission zwischenzeitlich die von Deutschland geforderte Schnittstelle im EU-Informationssystem eingerichtet habe. Auch „technische Spezifikationen“ seien veröffentlicht worden. Dem Sprecher zufolge ist es damit nun möglich, Handelssysteme der Wirtschaft direkt an das EU-System anzubinden.

Ziel sei es, damit den Einzelnachweis für Entwaldungsfreiheit zu erbringen. Zudem habe die EU-Kommission angekündigt, die Abgabe der Sorgfaltserklärung so zu gestalten, dass diese „mit nur wenigen Mausklicks möglich ist“. Damit sei nach Auffassung des Berliner Agrarressorts „ein großer Schritt“ hin zu einer praktikablen Anwendung der Verordnung erfolgt.

EVP fordert Verschiebung

Vertreter der EVP haben derweil auf ihrer am Freitag im portugiesischen Cascais zu Ende gehenden Parteiversammlung eine Verschiebung des Gesetzes gefordert. Der EVP-Umweltsprecher im Europaparlament, Peter Liese, drängte sogar auf eine Verschiebung um zwei Jahre.

Er begründete dies mit den aus seiner Sicht hohen bürokratischen Auflagen. Gegenwind hierzu kommt unterdessen aus der der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten (S&D). Verschiedene Abgeordnetenbüros der nach der EVP zweitgrößten Parlamentsfraktion sprachen sich auf Anfrage gegen ein Hinauszögern aus. Bereits bei der Fraktionssitzung am 25. Juni sei klar zum Ausdruck gebracht worden, dass man von solchen Plänen nichts halte.

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