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Datenerfassungsfalle?

Zwei Bauernvertretungen raten von Antrag auf Erntegut-Bescheinigung ab

Die IG Nachbau und die AbL kündigen eine rechtliche Überprüfung gegen das neue Verfahren der STV zur Erstellung der Erntegut-Bescheinigung an. Landwirte sollen das nicht beantragen, raten sie.

Lesezeit: 2 Minuten

Seit dem 8. Juli bieten der Bund der Deutschen Pflanzenzüchter (BDP) und die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) an, dass alle Ackerbau-Landwirte sich registrieren lassen und bei Abgabe von umfassenden Informationen eine Erntegut-Bescheinigung erhalten. Diese müssen sie neuerdings bei Abgabe ihrer Ernte dem Agrarhandel vorlegen.

Die Interessengemeinschaft Nachbau (IG Nachbau) und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) raten den Landwirten davon ab, diese Bescheinigung zu beantragen und zu benutzen. Warum, erklärt Geschäftsführer der IG Nachbau, Georg Janßen:

„Die Erntegut-Bescheinigung des BDP und der STV ist eine Datenerfassungsfalle. BDP und STV wollen nicht nur umfassende Informationen über den An- und Nachbau von Ackerfrüchten einsammeln. Sie wollen auch die Nachweise über den Saat- und Pflanzguteinkauf der Landwirte und erhalten auf diesem Wege auch sensible Preisinformationen. Sie wollen auch detaillierte Angaben der Flächenbewirtschaftung aus dem Antrag über die Direktzahlungen haben, die der jeweilige Betrieb erhält", vermutet der Landwirt.

Als so genannte Alternative zu den Datendokumenten bieten BDP und STV die Überprüfung der Unterlagen durch Kontrollen direkt auf den Betrieben an – wobei diese Betriebskontrollen seit 2008 schon keine rechtliche Grundlage mehr haben, erklärt Janßen weiter. Diese Bedingungen der Erntegut-Bescheinigung sind seiner Meinung nach deshalb nicht zu akzeptieren.

Die IG Nachbau und die AbL haben bei der Erntegut-Bescheinigung zudem erhebliche kartellrechtliche Bedenken. Der BDP und die STV könnten nicht zugleich Marktakteur auf dem Pflanzenzuchtmarkt und Marktwächter sein. "Die zentrale Kontrolle des BDP und der STV gefährdet den Wettbewerb auf mehreren Ebenen. Das vorgesehene System wird die Sorten-Wahlfreiheit der Landwirte verringern und das wird Auswirkungen auf die Preise beim Saatgutmarkt haben. Dementsprechend ziehen wir nicht nur datenschutzrechtliche Konsequenzen in Betracht. Vielmehr werden wir notwendige kartellbehördliche und kartellzivilrechtliche Maßnahmen prüfen und anpacken“, so Janßen.

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