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Blauzunge in Hessen bei einem Rind bestätigt

Die Behörden in Hessen haben bei einem Rind die Blauzungenkrankheit nachgewiesen. Damit verliert das Bundesland seinen Freiheitsstatus. Landwirte müssen Handelseinschränkungen beachten.

Lesezeit: 3 Minuten

In Hessen ist nachweislich ein Rind an der Blauzungenkrankheit (BTV) erkrankt. Wie das Landwirtschaftsministerium am Freitag in Wiesbaden mitteilte, war das Tier in Alsfeld (Vogelsbergkreis) entdeckt worden. Der Verdacht auf die Blauzungenkrankheit bestätigte sich durch Untersuchungen beim Landesbetrieb Hessisches Landeslabor in Gießen. In dem Betrieb in Alsfeld werden weiter Beprobungen durchgeführt.

Kein Transport in seuchenfreie Regionen

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Hessen verliert somit den BTV-Freiheitsstatus. Das bedeutet für Halter von Rindern, Schafen oder anderen Wiederkäuern: Ab sofort dürfen keine Tiere mehr in seuchenfreie Regionen innerhalb der EU transportiert werden, also auch nicht in angrenzende Bundesländer mit Freiheitsstatus. Aktuell zirkuliert dieser Virustyp in Belgien, den Niederlanden und Deutschland. In der Bundesrepublik sind – neben Hessen – die Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Rheinland-Pfalz betroffen.

Auch Hessen fördert jetzt Impfung

Hessen hat im vergangenen Monat die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit für Wiederkäuer zugelassen. Das Land gibt zusammen mit der Hessischen Tierseuchenkasse auch einen Zuschuss in Höhe von 2 € pro Impfdosis bei Schafen und 3 € pro Impfdosis bei Rindern. Bei Rindern sind zwei Dosen im Abstand von ca. drei Wochen nötig, bei Schafen und Ziegen reicht eine Impfung.

"Lasst Eure Rinder, Schafe und Ziehen impfen!"

Neben Hessen fördern auch Nordrhein-Westfalen sowie Schleswig-Holstein die Impfung gegen Blauzunge Serotyp 3. So erklärte der Landwirtschaftsminister Werner Schwarz letzte Woche: „Wir wollen einen möglichst flächendeckenden Impfschutz erreichen und einen Schutz der Tiergesundheit sicherstellen.“ Er appellierte an alle Tierhalter: „Lasst Eure Rinder, Schafe und Ziegen gegen diese Blauzungenvirusvariante impfen.“ Die Impfungen stelle den einzig wirksamen Schutz gegen diese durch eine bestimmte Stechmückenart übertragene Krankheit dar.

Die niedersächsische Tierseuchenkasse gewährt eine Härtebeihilfe für Impfungen von Schafen und Ziegen gegen BTV-3 in Höhe der Impfstoffkosten pro Impfung, maximal jedoch 3,00 € je Tier. Eine Beihilfe zur Impfung von Rindern gegen BTV-3 wird aufgrund der zu erwartenden generell milderen klinischen Symptomatik nicht gewährt, erklärt ein Sprecher der Tierseuchenkasse auf top agrar-Nachfrage.

Das Impfen ist übergangsweise mit drei Impfstoffen möglich, dazu gibt es eine Ausnahmeregelung. Auch die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) empfiehlt Tierhaltern die Impfung.

Hintergrund: Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit der Schafe und Rinder. Ziegen, Neuweltkameliden (u.a. Lamas, Alpakas) und Wildwiederkäuer sind für die Krankheit ebenfalls empfänglich. Das Virus (BTV) wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides.
Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen nicht gefährlich. Es gibt keine Bedenken beim Verzehr von Milch- oder Fleischprodukten von ggf. infizierten Tieren. In der Vergangenheit kam es in Deutschland zu Krankheits- und Todesfällen durch BTV-8. Das Virus konnte erfolgreich durch Impfungen eingedämmt werden und Deutschland galt wieder als frei von BTV. Allerdings besteht das andauernde Risiko der Viruseinschleppung- auch von weiteren Serotypen.

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