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Start der Ernte 2024 Vereinfachungen für 2025 Pauschalierung

Verpflichtend

QS: Jetzt müssen Schlachter auch die Schlachtbefunde bei Sauen erfassen

Die Erfassung von Schlachtbefunden bei Mastschweinen ist seit einigen Jahren implementiert. Seit 1. Juli müssen die Schlachtbetriebe auch die Befunde von Sauen erfassen. Dazu zählen u.a. Liegebeulen.

Lesezeit: 2 Minuten

Nach Abschluss einer Pilotphase, in der die Schlachthöfe die Befunddaten bei der Schlachtung von Sauen an die QS-Datenbank gemeldet haben, hat der Fachbeirat Rind und Schwein in seiner letzten Sitzung die verpflichtende Meldung der Befunddaten für Sauen zum 1. Juli 2024 beschlossen. Damit die Schlachtunternehmen ausreichend Zeit für die Anpassung der Datenerhebung haben, werden die Auditoren diese Anforderung erst ab Januar 2025 in den QS-Audits überprüfen, meldet QS in einer Pressemitteilung.

Was zählt zu Schlachtbefunden bei Sauen dazu?

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Zu den verpflichtenden Schlachtbefunden zählen bei Sauen Liegebeulen, Teilschaden Abszesse, Gelenkentzündungen und Haut, Untauglichkeit des Tieres sowie die Trächtigkeit im letzten Drittel. Über die QS-Datenbank werden die Befunde ausgewertet und zur besseren Beurteilung der Tiergesundheit im eigenen Betrieb an die Sauenhalter zurückgemeldet.

Von welchen Tierarten werden die Schlachtbefunddaten bereits erfasst?

QS baut mit der Auswertung der Befunde von Sauen bei der Schlachtung ihr Serviceangebot für Tierhalter weiter aus. Mittlerweile erfasst QS sämtliche Schlachtbefunddaten aller im QS-System abgedeckten Tierarten – hierzu zählen etwa Mastschweine, Hähnchen, Puten und Rinder.

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