Die Schweiz will zukünftig gänzlich frei von der Bovinen Virus-Diarrhoe sein. Dazu startet bald eine letzte Bekämpfungsphase, die mit einem Ampelsystem den Tierverkehr sicher machen soll.
Im November beginnt der letzte Teil der Bovinen Virus-Diarrhoe (BVD)-Bekämpfungsstrategie der Schweiz. Das nationale Ausrottungsprogramm hat die Tierseuche nahezu vollständig bekämpft. Über 99 % der Rinderhaltungen sind amtlich anerkannt frei von BVD, berichtet das Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.
Handel: Regeln für mehr Sicherheit
Besonders durch den Handel mit Tieren können einzelne Fälle aber zur neuen Verbreitung der Krankheit führen. Deshalb gilt für Rinderhaltungen ab 2026 ein neu definierter BVD-Status: "BVD-frei" bedeutet für den Betrieb keine Einschränkungen im Tierverkehr. "Nicht BVD-frei" wird zu Einschränkungen im Tierverkehr führen.
Während einer zweijährigen Übergangsphase können Rinderhalter den neuen Status «BVD-frei» erreichen, indem sie diese drei Kriterien erfüllen:
Kriterium 1 – kein PI-Tier im Bestand: In den letzten 18 Monaten gab es kein persistent infiziertes Tier in der Tierhaltung und es sind aktuell keine gesperrten Tiere im Bestand.
Kriterium 2 – negative Überwachung: Die Ergebnisse aus der amtlichen BVD-Überwachung waren über eine genügend lange Zeitspanne durchgehend unauffällig, d.h. es gab keine Hinweise auf Viruszirkulation in der Tierhaltung.
Kriterium 3 – Kontrollierter Tierhandel: Alle in den letzten 12 Monaten in den Betrieb verbrachten Rinder stammen aus BVD-freien Betrieben bzw. aus Betrieben mit vernachlässigbarem BVD-Risiko oder wurden mindestens einmal auf BVDV-Antigen oder -Genom negativ getestet.
Der bisherige BVD-Status «gesperrt», «nicht gesperrt», «Einzeltiere gesperrt» gilt bis zum 31. Oktober 2026. Als Hilfsmittel dient in der Übergangszeit die BVD-Ampel. Sie zeigt das Risiko, das von einer Tierhaltung ausgeht.
Im November beginnt der letzte Teil der Bovinen Virus-Diarrhoe (BVD)-Bekämpfungsstrategie der Schweiz. Das nationale Ausrottungsprogramm hat die Tierseuche nahezu vollständig bekämpft. Über 99 % der Rinderhaltungen sind amtlich anerkannt frei von BVD, berichtet das Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.
Handel: Regeln für mehr Sicherheit
Besonders durch den Handel mit Tieren können einzelne Fälle aber zur neuen Verbreitung der Krankheit führen. Deshalb gilt für Rinderhaltungen ab 2026 ein neu definierter BVD-Status: "BVD-frei" bedeutet für den Betrieb keine Einschränkungen im Tierverkehr. "Nicht BVD-frei" wird zu Einschränkungen im Tierverkehr führen.
Während einer zweijährigen Übergangsphase können Rinderhalter den neuen Status «BVD-frei» erreichen, indem sie diese drei Kriterien erfüllen:
Kriterium 1 – kein PI-Tier im Bestand: In den letzten 18 Monaten gab es kein persistent infiziertes Tier in der Tierhaltung und es sind aktuell keine gesperrten Tiere im Bestand.
Kriterium 2 – negative Überwachung: Die Ergebnisse aus der amtlichen BVD-Überwachung waren über eine genügend lange Zeitspanne durchgehend unauffällig, d.h. es gab keine Hinweise auf Viruszirkulation in der Tierhaltung.
Kriterium 3 – Kontrollierter Tierhandel: Alle in den letzten 12 Monaten in den Betrieb verbrachten Rinder stammen aus BVD-freien Betrieben bzw. aus Betrieben mit vernachlässigbarem BVD-Risiko oder wurden mindestens einmal auf BVDV-Antigen oder -Genom negativ getestet.
Der bisherige BVD-Status «gesperrt», «nicht gesperrt», «Einzeltiere gesperrt» gilt bis zum 31. Oktober 2026. Als Hilfsmittel dient in der Übergangszeit die BVD-Ampel. Sie zeigt das Risiko, das von einer Tierhaltung ausgeht.