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Start der Ernte 2024 Vereinfachungen für 2025 Pauschalierung

topplus Glyphosat, TAM, Haltungsform

Diese Fristen sind im Juli für Landwirte wichtig

Den Juli bestimmt in der Landwirtschaft die Erntezeit. Doch vor allem in der Tierhaltung gibt es Fristen, die eingehalten werden müssen. Eine Übersicht über das, was Landwirte im Juli wissen müssen.

Lesezeit: 8 Minuten

Glyphosat, Antibiotika, Tierhaltungskennzeichnung: Im Juli 2024 gibt es einige Fristen und Änderungen, die Landwirtinnen und Landwirte nicht verpassen sollten.

Eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen und Fristen im Juli:

Wirtschaftsjahr in der Landwirtschaft startet

Das Wirtschaftsjahr (WJ) läuft für die meisten Landwirte und Forstwirte vom 1. Juli bis 30. Juni gemäß § 4a Einkommensteuergesetz (EStG). Dies soll die Bestandsaufnahme zum Jahresabschluss erleichtern, da zu diesem Zeitpunkt die Vorräte meist gering sind. Die Einkommensteuererklärung wird aber immer für ein Kalenderjahr (01.01.-31.12.) erstellt. Deshalb müssen Landwirte ihren Gewinn für ein Wirtschaftsjahr auf zwei Kalenderjahre verteilen.

Alternativ können Land- und forstwirtschaftliche Betriebe mittlerweile auch das Kalenderjahr als Wirtschaftsjahr bestimmen. Andere Wirtschaftsjahre können für folgende Betriebe gelten:

  • Betriebe mit Futterbauanteil von mehr als 80 % der Ackerflächen: WJ vom 01.05.-30.04.

  • Weinbau Betriebe: WJ vom 01.09.-31.08.

  • Betriebe aus der Forstwirtschaft: WJ 01.10. - 30.09.

Glyphosat Auflagen treten langfristig in Kraft

Ab dem 1. Juli tritt die Änderung der Pflanzenschutzanwendungsverordnung (PflSchAnwV) in Kraft. Damit ist der Einsatz von Glyphosat für die kommenden zehn Jahre rechtssicher geregelt. Es gelten weiterhin die Auflagen und dazugehörigen Sanktionen, die bereits 2021 eingeführt wurden.

Laut der Verordnung soll Glyphosat nur noch im Einzelfall eingesetzt werden, wenn andere Maßnahmen nicht geeignet oder zumutbar sind. Das bedeutet, dass man vor dem Einsatz prüfen muss, ob es geeignete Alternativen gibt (z.B. Pflug, Wahl des Saattermins).

  • Ein Generelles Verbot für Glyphosat gilt in Naturschutzgebieten, Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten. Auch in Biosphärenreservaten, Naturdenkmälern, gesetzlich geschützten Biotopen und Nationalparks ist der Einsatz untersagt.

  • Die Sikkation ist in allen Kulturen und ohne Ausnahmen verboten.

  • Zur Vorsaat- und Stoppelbehandlung ist der Glyphosat-Einsatz nun weiterhin unter bestimmten Bedingungen zulässig.

Weitere Informationen gibt es hier:

Neue Höchstgehalte für Mykotoxine 2 in Hafer

Ab dem 1. Juli 2024 gelten in der EU erstmals Höchstgehalte für die Mykotoxine T2 und HT2 in Hafer. Für unverarbeitete Haferkörner im Spelz liegt der neue Höchstgehalt bei 1.250, für Hafermahlprodukte bei 100 µg/kg, teilt der Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft (VGMS) mit.

Bisher gelten für T2HT2 Richtwerte, die für ungeschälten Hafer bei 1.000 und für Haferflocken bei 200 µg/kg liegen. Mit Höchstgehalten werden, anders als mit Richtwerten, feste Grenzen für Kontaminanten definiert, die nicht überschritten werden dürfen. Kommt es zu Überschreitungen der Höchstgehalte in Rohstoffen oder daraus hergestellten Produkten, sind diese nicht mehr verkehrsfähig.

Weitere Informationen gibt es hier:

Schweinehalter müssen Haltungsform bis August melden

Im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist festgeschrieben, dass Schweinehalter bis zum 1. August 2024 die Haltungsform ihrer Schweine melden müssen. Nachdem sich Niedersachsen dazu entschieden hat, dass das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves) die Meldungen der Landwirte entgegen nehmen und verarbeiten soll, soll nach Informationen von top agrar in NRW das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (Lanuv) die Registrierung übernehmen.

Sobald die Technik läuft, können sich die Schweinehalter mit ihrer HIT-Kennung im Meldeportal registrieren. Die Betriebsdaten liegen dann bereits voreingestellt vor, sodass die Landwirte nur die Daten zur Stallfläche, Anzahl der Tiere, der Haltungsform und dazu vorliegende Nachweise, z.B. einer Zertifizierungsstelle wie QS oder ITW, angeben müssen.  

Da die Meldung ausschließlich elektronisch erfolgt, ist nach Eingabe der abgefragten Daten lediglich ein Klick notwendig, um die Meldung ans Lanuv zu senden. 

Weitere Informationen gibt es hier:

Antibiotika-Anwendungen in die TAM-Datenbank eingeben

Tierhalter müssen bis zum 14. Juli eine Mitteilung über die Nutzungsart, den Tierbestand und die Tierbestandsveränderungen für das 1. Halbjahr an die amtliche Tierarzneimittel (TAM)-Datenbank über hi-Tier (www.hi-tier.de) vornehmen. Auch Null-Meldungen sind für im Rahmen des Antibiotikaminimierungskonzeptes (ABM) einzureichen. Sie gilt für Betriebe, wenn sie keine Antibiotika im vorherigen Halbjahr eingesetzt haben.

Das gilt für alle Betriebe, deren Tierbestand im Durchschnitt des vergangenen Halbjahres folgende Anzahl übersteigt: 25 Mastkälber bis 12 Monate, 25 Milchkühe, 85 Sauen, 250 Absatzferkel bis einschließlich 30 kg, 250 Mastschweine über 30 kg, 10.000 Masthühner, 4.000 Legehennen, 1.000 Junghennen, 1.000 Mastputen.

Die Verwendung von Antibiotika für das 1. Halbjahr ist nunmehr vom Tierarzt mit der Antibiotika-Verbrauchsmengenerfassung (ABV) zu melden.

Weitere Informationen gibt es hier:

Tierhalter-Erklärung zum Kupierverzicht einreichen

Der Aktionsplan Kupierverzicht sieht vor, dass jährlich zum 1. Juli eine Tierhalter-Erklärung zum Nachweis der Unerlässlichkeit des Kupierens für alle schweinehaltende Betriebe beim zuständigen Veterinäramt eingereicht wird. Diese Erklärung kann nur nach der Durchführung einer Risikoanalyse und der sich daraus ergebenden Optimierungsmaßnahmen sowie einer Dokumentation von Schwanz-/Ohrenverletzungen ausgefüllt und verwendet werden. Die Tierhaltererklärung ist 12 Monate gültig.

Wie es mit dem Kupierverzicht weiter gehen soll, lesen Sie hier:

Mautpflicht für kleinere Transporter - mit Ausnahmen für die Landwirtschaft

Bereits seit Dezember 2023 gilt für bestimmte Fahrzeuge eine Mautpflicht. Ab 1. Juli ändert sich die Regelung: Sie wird erweitert auf kleinere Transporter mit mehr als 3,5 Tonnen. Bisher greift sie ab 7,5 Tonnen.

Die Mautpflicht betrifft sowohl inländische als auch ausländische Fahrzeuge. Von der Regelung ausgenommen sind allerdings Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, des Technischen Hilfswerks, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes sowie Rettungsfahrzeuge, Campingfahrzeuge und Handwerkerfahrzeuge.

Weitere Informationen gibt es hier:

Rentnerinnen und Rentner erhalten mehr Geld

Ab Juli können sich rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner über mehr Geld freuen. Die Renten steigen in Ost und West um 4,57 Prozent. Die Renten steigen stärker als ursprünglich vorhergesagt. Grund ist die gute Lohnentwicklung in Deutschland. Seit Jahren sind die Renten nicht mehr stärker gestiegen als die Inflation in Deutschland. In diesem Jahr ist das anders.

Wer von Juli 2014 bis Dezember 2018 in Erwerbsminderungsrente gegangen ist, bekommt ab 1.Juli 2024 einen Zuschlag von 4,5 % auf seine bisherige Erwerbsminderungsrente. Begann die Rente zwischen Januar 2001 und Juni 2014, beträgt der Zuschlag 7,5 %.

Im Rahmen der Rentenanpassung steigen auch für Menschen, die Hinterbliebenenrente erhalten, die Freibeträge. Darüber informiert die Deutsche Rentenversicherung. Der monatliche Freibetrag liegt ab 1. Juli bei 1.038,05 Euro (bisher 992,64 Euro). Für jedes waisenberechtigte Kind erhöht sich der Freibetrag von 210,56 Euro auf 220,19 Euro.

Einsendeschluss Umnutzungswettbewerb von top agrar

Was tun mit der alten Scheune oder dem leeren Stall? Top agrar sucht über einen Wettbewerb innovative Projekte für umgenutzte Betriebsgebäude. Nehmen Sie teil und stellen Sie Ihr Konzept zur Umnutzung vor. Senden Sie uns dafür eine Beschreibung Ihres Projekts mit Skizzen und Bildern zu. Einsendeschluss ist der 17.7.2024. 

Eine vierköpfige Jury bewertet die eingereichten Umnutzungsideen und vergibt drei Geldpreise: 1 Preis: 1.000 €, 2. Preis 800 € und 3. Preis 500 €. Zudem gibt es eine Onlineabstimmung auf unserer Homepage und über Social Media mit einem Preisgeld von 300 €. Die Unterlagen können Sie hier einreichen.

Weitere Informationen gibt es hier:

Teilnahmeschluss Hochschulranking top agrar

Wir wollen wissen, wie es um das Agrarstudium in Deutschland bestellt ist. Welche Hochschule ist die beste im Bereich Tierproduktion, Landtechnik oder Agrarökonomie? Welche hat das beste Lehrpersonal und welche die beste Fachschaft? Wo wohnt man am günstigsten und welche Mensa schneidet am besten ab?

Diese und viele weitere Fragen wollen top agrar und Karrero in diesem Jahr mit dem Agrarhochschulranking beantworten. Die Umfrage findet bereits zum neunten Mal statt. Teilnehmen können alle eingeschriebenen Studenten und Studentinnen an Hochschulen, Universitäten oder Fachhochschulen in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Teilnahmeschluss ist der 31. Juli 2024. Wer beim „Hochschulranking“ abstimmt, kann vom MacBook bis zum Zuschuss für die Fachschaftsparty einiges Gewinnen.

Bewerbungsfrist für den „Women in Ag Award“ läuft ab

Auf der EuroTier, die vom 12. bis 15. November 2024 in Hannover stattfindet, vergeben das internationale Women in Ag Magazine und die DLG (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft) zum dritten Mal den internationalen Förderpreis „Women in Ag Award“. Der Preis würdigt die Arbeit von Frauen, die in der Landwirtschaft, im Agribusiness sowie in Hochschulen und Organisationen des landwirtschaftlichen Sektors tätig sind. Anmeldeschluss ist der 31. Juli 2024.

Alle Frauen, die in landwirtschaftlichen Bereichen arbeiten, können nominiert werden. Von der Landwirtin mit Ackerbau oder Tierhaltung, über die Agribusiness-Expertin und Ingenieurin bis zu Frauen, die in der Lehre, der Forschung und Entwicklung oder in den Medien tätig sind.

Die Wahl der Preisträgerinnen erfolgt durch eine internationale Jury aus Vertreterinnen der landwirtschaftlichen Praxis, der Wissenschaft, von Organisationen und Medien. Im Fokus stehen besondere Leistungen für die Entwicklung der lokalen, nationalen und internationalen Landwirtschaft.

Informationen und Bewerbungsunterlagen: www.eurotier.com/de/awards/women-in-ag

Ab 1. Juli müssen Getränkedeckel fest mit der Plastikflasche verbunden sein

Seit einigen Monaten gibt es bereits Plastikflaschen, deren Deckel fest verbunden sind. Grund dafür ist der Umweltschutz, genauer die Vermeidung von Müll in der Natur. Denn vor allem die Deckel verschmutzen die Landschaft. Ab Juli müssen sich alle Hersteller von Getränken in Plastikflaschen umstellen, denn ab dem 3. Juli 2024 werden lose Verschlusskappen bei bestimmten Getränken verboten. Betroffen sind alle Getränkeflaschen und Einwegverpackungen bis maximal drei Liter, die ganz oder nur teilweise aus Kunststoff hergestellt sind.

Mit Inhalten der dpa

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